Frage:
Bei der Miete einer Wohnung........?
hobby_fr
2009-09-07 06:48:53 UTC
Bei der Miete einer Wohnung steht immer zzgl. NK, also zuzüglich Nebenkosten. Muss der Mieter diese Nebenkosten nur einmalig oder jeden Monat bezahlen? Und was bezahlt man damit, was ist in diesen Kosten inbegriffen?

Vielen Dank für eure Antworten?
Fünf antworten:
Ernst
2009-09-07 06:52:07 UTC
Monatlich!



Heizung, Wasser, Allgemeinstrom, Müll, usw.
sparrow
2009-09-07 06:52:11 UTC
Natürlich jeden Monat. z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Müllgebühren, Hausmeister, Hausreinigung, Versicherungen usw.usf.
Hausverwalter
2009-09-07 14:16:02 UTC
Unter Betriebskosten versteht man die Kosten die lt. §2 der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind.(Kalte BK). Dazu kommen noch die Heizkosten. (Warme BK).



Wenn im Mietvertrag Betriebskostenzahlungen vereinbart wurden, sind diese monatlich (meist) als Vorauszahlungen zu leisten. Dort sind bzw. müssen sie aufgeschlüsselt dargestellt sein.



Gebäude- und Haftpflichtversicherung sind sehr wohl umlagefähig. Verwaltertätigkeiten z.B. sind nicht umlagefähig - zumindest nicht im Wohnraummietrecht.



Faustregel für Betriebskosten ist, dass sie LAUFEND anfallen und nicht einmalig. Alles was einmalig anfällt sind keine Betriebskosten. Unter LAUFEND kann auch eine Spanne von 6 Jahren angesehen werden.



Betriebskosten und seine Abrechnungen ist ein langes Thema...
?
2009-09-07 07:07:10 UTC
wenn Nebenkosten steht, dann heißt das ungefähr der Betrag von ungefähr 100 euro noch dazu kommt auf die Miete... dann sagen wir mal betragen die Kosten einer kl. Wohnung 500euro warm.... wenn nichts dort steht dann ist schon alles dabei... und wenn eine telefonnummer dort steht kannst du anrufen... und vergiß nicht Kaution sind zwei Monatsmieten..



Wenn du anrufts.. stelle dich auf die verrücktesten Fragen ein.. lasse dich auf keine Diskussion ein... da stecken oft Vermieter dahinter die keine Ahnung von Privatsphäre haben..



wieso weißt du das nicht mit den zzgl. NK ... Hhhm!!
ChrisA
2009-09-07 07:01:04 UTC
Soweit richtig, was sparrow schreibt. Bis auf Versicherungen, die sind nicht Umlagefähig und müssen vom Vermieter selbst getragen werden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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