Frage:
Meine Frau u. ich haben ein gemeins. Haus! Bin vor 9 Mon. ausgez., sie bewohnt das Haus! Muss ich weiterzahlen
o.praeg
2006-07-29 11:27:27 UTC
Es gehört jd. zu 50 % ! Verkaufen ist nicht rentabel. Wie komme ich daraus ?
Elf antworten:
Gernuv
2006-07-29 11:34:22 UTC
les mal was ich unter Scheidungrecht gefunden habe

Kopie:

Es hängt auch viel von Eurem Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Ehevetrag) und weiterem ab.



Ganz dringender Tip aus meiner Erfahrung als Scheidungsanwalt: Scheidung + Haus führen in der Kombination ganz oft zu finanziellem Genickbruch oder Privatinsolvenz. Bitte unbedingt anwaltlich beraten lassen!!



RA Andreas Moser

www.mplaw.de
2006-07-29 16:37:31 UTC
Versuch deinen Anteil der Frau zu verkaufen. Ansonsten wird der Scheidungsrichter schon eine Lösung finden.
Advicer
2006-07-29 15:40:59 UTC
Weiterzahlen bezieht sich wohl im wesentlichen auf Zins und Tilgung für die Hausfinanzierung. Das schuldrechtliche Geschäft (Kreditvertrag) beinhaltet im Normalfall, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der Kreditnehmer (Ehegatten) vorliegt (beide haften für den gesamten Kredit, nicht nur für die Hälfte).

Die Finanzierung ist vom Eigentum am Grundstück getrennt zu sehen, da das Grundstück (Eigentum) für den gewährten Kredit nur als Sicherheit dient. Ob der Kreditnehmer und Eigentümer das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt, vermietet oder der getrennt lebenden Ehefrau (ggf. den Kindern) zur Nutzung überlässt, interessiert den Kreditgeber nicht.

Die Frage der wirtschaftlichen Belastung ist im Innenverhältnis zu lösen (Anrechnung der Zahlungen an den Kreditgeber auf die evtl. Unterhaltsverpflichtung).

Wenn es irgendwie möglich ist, sollte kein Notverkauf vorgenommen werden, sondern ggf. eine Vermietung an Dritte, aus der dann evtl. weitgehend die Kreditkosten gezahlt werden können. Beim Notverkauf (und noch schlimmer, bei der Zwangsversteigerung) bleiben dem bisherigen Eigentümer meist noch erhebliche Kreditanteile übrig, die dann weiter zu tilgen sind.

Ich empfehle, dass sich die Beteiligten mit ihren Anwälten und einem sachverständigen (Steuer-) Berater an einen Tisch setzen und eine für alle tragbare Lösung finden. Wenn die Beteiligten aus persönlichen Gründen mit "dem Kopf durch die Wand" wollen, wird das im Regelfall erhebliche Vermögensverluste und Schulden auf Dauer nach sich ziehen. Immer daran denken: "Judex non calculat" (der Richter rechnet nicht, er urteilt!).
Don_Isidoro®
2006-07-29 11:58:00 UTC
Versuch mit deiner Frau ins reine zu kommen und am besten kehrst zu ihr zurück.
bibo_brown
2006-07-29 11:54:43 UTC
Hi, erkundigen Sie sich bei einem Rechtsanwalt. Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert machen Sie bitte nicht den Fehler, wegen des Hauses eine gezwungene Ehe zu führen. Wenn Sie in Freundschaft und mit Fairness auseinander gehen, dann können Sie sich mit Ihrer Frau einigen. Viel Glück - Bibo
Fiene
2006-07-29 11:45:23 UTC
Heißt 50%, dass beide die Darlehensverträge unterschrieben haben?



Dann hilft nur, sich zu einigen oder zu verkaufen.

Dass der Ausgezogene nicht mehr zahlt ist dann aber auch nur eine interne Regelung. Sollte Deine Frau aus welchen Gründen auch immer die Zahlungen an die Bank einstellen, wird sich die Bank an Dich halten - und dann musst Du zahlen. Denen ist egal, wo Du wohnst, Vertrag ist Vertrag.

Zwar kannst Du mit Deiner Bank sprechen, ob sie Dich aus dem Vertrag heraus lassen, aber wenn Du ein festes Einkommen hast, werden sie nicht so dumm sein, diese Sicherheit gehen zu lassen.
Marike
2006-07-29 11:40:21 UTC
grundsätzlich ja! aber das muss vom anwalt berechnet werden, hängt von der anzahl der kinder, eurem einkommen, usw. ab... meine schwägerin musste nur wenig weiterzahlen, mein bruder hat das haus und somit auch einen großteil der kosten übernommen, aber das musste erst alles über die anwälte geregelt werden...
Schnatzel
2006-07-29 11:38:33 UTC
Geh wieder zurück zu Deiner Frau.
nachtigall
2006-07-29 11:35:59 UTC
Ja, war bei mir das selbe. Jeder zahlt seine Hälfte weiter bzw. wie man sich einigt. Aber aus der Sache kommen Sie nicht raus. Da hilft nur Haus verkaufen oder einer zahlt den anderen aus, so dass nur noch 1 Hausbesitzer exisiert. Das sind dann die Häuser, die unter Wert verkauft werden, weil die beiden Expartner es nicht mehr halten können, also Notverkauf. Ist immer ein Minusgeschäft und macht zusätzlich unglücklich.
Mu6
2006-07-29 11:35:51 UTC
Der Infostand ist recht knapp, geht es um die laufenden öffentl. Abgaben-Steuer Vers. oder Nutzerabhängiges wie Wassergeb. und Müllbes.? Einige Details mehr wären hilfreich.
2006-07-29 22:05:41 UTC
Von der Bank aus wahrscheinlich gar nicht - nach meiner Erfahrung und aus dem Bekanntenkreis weiss ich, dass die Banken bis jetzt noch niemanden aus dem Kreditvertrag gelassen haben - Du wirst auf jeden Fall weiter in der Haftung sein, so lange der Kreditvertrag besteht.



Alles andere... ist hier schon erwaehnt und muss auf privater Basis durch Anwalt oder Notar erfolgen. Die beste Moeglichkeit waere aber m. erachtens fuer dich, wenn Deine Frau Dir deine Haelfte abkauft.



Aus eigener leidvollen Erfahrung kann ich dir aber sagen, das sich Banken auch nicht an private Vereinbarungen halten - sollte es zum Fall der Faelle kommen, wirst du auf jeden Fall zahlen muessen.



lg

Haarmonie


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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