Frage:
Kann eine Kündigung (Mietvertrag)nicht akzeptiert werden?
Mausi71
2006-08-23 10:30:23 UTC
Kann eine Kündigung (Mietvertrag)nicht akzeptiert werden?
Sieben antworten:
Little Moonchild
2006-08-23 10:47:50 UTC
Ja,aber dabei ist vorsichtig geboten,denn nur eine Kündigung die nicht rechtmäßig ist kann man abweisen.Leider hast du nicht den Grund hier auf geschrieben warum du gekündigt wurdest.Wäre es der Fall gewesen hätte man dir bestimmt etwas mehr helfen können.
eigen_sinn
2006-08-23 10:46:19 UTC
um die frage zu verstehen, braucht man details: wer kündigt? wann wird gekündigt.



Grundsätzlich ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, bei der vertraglich festgelegte Fristen eingehalten werden müssen. sind diese fristen nicht eingehalten, dann verschiebt sich die kündigung um den zeitraum, in dem eine ordentliche kündigung wirksam ist. Das bedeutet nicht, dass sie nicht akzeptiert wird, sondern dass sie zu diesem zeitpunkt noch nicht greift und aufgeschoben wird.



Es kann natürlich auch sein, dass man eine feste Vertragslaufzeit (Zeitmietverträge) vereinbart hat, dann muss eine Kündigung vor ende der laufzeit nicht akzeptiert werden.



Bei Gewerbemietverträge gibt es dann nochmal besondere Vereinbarungen.



Wie gesagt, es ist schwer eine Frage ohne details so pauschal zu beantworten.
2016-12-14 15:26:09 UTC
Änderungen der AGB müssen Dir schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Änderungen der AGB hast Du auch immer ein Sonderkündigungsrecht (zum Zeitpunkt der Änderung). Sprich mal mit Deiner economic enterprise, ich glaube guy kann eine Einzugsermächtigung sperren. Das kündigst Du bei 1und1 an: Ab kommenden Monat kein Geld mehr. Dann müßten die klagen, um weiter Geld zu bekommen, become sie wahrscheinlich nicht tun werden. geht bei einem laufenden Vertrag kein Geld mehr ein, wird der Anschluß abgeschaltet. Und das ist es ja, become Du willst, oder?
Sebastian W
2006-08-27 08:13:18 UTC
Wenn Dein Anwalt die Kündigung verfasst hat, sollte sie eigentlich form- und fristgerecht sein. Andernfalls kann man evtl. den Anwalt in Regress nehmen (die haben alle eine Haftpflichtversicherung für so etwas). Ich würde das Schreiben der Vermieterin einfach an den Anwalt weiterleiten.
guardedsecret
2006-08-24 02:15:04 UTC
sie kann aus folgenden Grünen nicht akzeptiert werden :

1.: wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird

2.:wenn Kleinkinder im Haushalt leben und das Ende der Kündigungsfrist in die Heizperiode fällt . hierbei muß aber nachgewiesen werden , daß es nicht möglich war eine passende Wohnung zu finden

3.:bei nicht nachgewiesenen Eigenbedarfskündigungen
2006-08-23 10:43:52 UTC
Ja wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird! Die genaue Kündigungsfrist steht im Mietvertrag oder wenn nichts vereinbart worden ist, gelten die laut BGB.
?
2006-08-23 10:42:57 UTC
wer kündigt wem???



Natürlich, die Kündigung muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, sonst ist sie unwirksam!



vielleicht mal die Frage genauer stellen...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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