Frage:
Hi,als erstes möchte ich mich bei allen Forums-Mitgliedern für die oft sehr interessanten Zuschriften bedanken
2006-07-13 20:37:29 UTC
Und nun meine Frage:Gibt es im Mietrecht eine gesetzliche Kündigung,wie lange ist die und was passiert,wenn nach dem Ablauf der Frist noch keine neue Wohnung gefunden wurde?
Zwei antworten:
2006-07-13 23:36:10 UTC
Hi,



die gesetzliche Kuendigung betraegt 3 Monate. Solltest Du bis dorthin keine andere Wohnung haben dafuer aber ein relativ gutes Verhaeltnis zu Deinem Mieter, kann es sein, dass er dir kulanterweise noch eine Frist gibt. Ansonsten kann er auf Auszug klagen - das wuerde in erster Linie aber zuerst ihm Geld kosten - deshalb ist eine Einigung sinnvoll. In 2. Linie kann er aber irgend wann dieses Geld von Dir zurueck holen! Also wenn er denn auf Auszug klagen muessen sollte :-) musst du damit rechnen, dass Du nach spaetestens 6 Monaten von einem Gerichtsvollzieher - den Du dann im uebrigen auch bezahlen musst - mit samt deinen Sachen abgeholt wirst und in einer von der Gemeinde oder Stadt eigenen Wohnung untergebracht wirst - na ja, und ob diese so erbaulich sind, wage ich zu bezweifeln.
hexen_mum2
2006-07-17 01:45:46 UTC
Die gesetzliche Kündigung beträgt im Allgemeinen 3 Monate. Und solltest du gekündigt haben, dann kommt es auf dem Vermieter drauf an, ob du da dann trotz deiner Kündigung noch länger wohnen darfst, aber in dem Moment, wo er weiß du eine neue Wohnung suchst ist ihm doch klar, das du dann da nicht bleibst. Wenn er noch keinen Nachmieter hat, könnte die Möglichkeit schon bestehen, das du noch da wohnen dafst, da er ja dann Miete bekommt, ist für ihn besser als Leerstand.

Aber erzähl mir bitte nicht, das du deine Wohnung gekündigt hast, ohne vorher eine neue gehabt zu haben?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...