Der Vermieter kann die Mieter nur gegen Übernahme der Kosten für die Ersatzunterkunft aus dem Haus kriegen. Aber kündigen ist nicht möglich, wenn ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt. Auch muss klar sein, was nach der Renovierung an Mehrkosten auf euch zukommt. Ist es eine Sanierung oder eine Renovierung? Das ist nämlich auch noch ein Unterschied. Auch Renovierung ist nicht gleich Renovierung, nicht jede darf eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Der Gang zum Mieterverein ist unerlässlich, greift aber nur, wenn die Sache noch nicht im Gange ist. Für Hilfe besteht ein halbes Jahr Wartezeit. Aber wenn ihr in einer Rechtsschutzversicherung seid, könnt ihr einen Anwalt zu Rate ziehen, denn in der RS ist Mietrechtsschutz enthalten.
Zu klären ist - ganz wichtig -, dass ihr als Mieter wieder in die alte Wohnung einziehen könnt. Am besten ist dies mit einer separaten Vereinbarung möglich - incl. eines Vertragsstrafenversprechens für den Vermieter. Besprecht das mit Mieterverein bzw. freiem Anwalt.
Der Deutsche Mieterbund schreibt:
"Die geplante Sanierung"
Kündigt der Vermieter, weil er die Wohnung komplett sanieren will, muss er darlegen, dass die Sanierung wirtschaftlich geboten und dass hierfür die Räumung des gesamten Mietobjekts erforderlich ist. Normalerweise ist es dem Vermieter zuzumuten, die Mieter des Hauses kurzfristig anderweitig unterzubringen, wenn das Haus umfassend modernisiert oder instand gesetzt werden soll. Verzögerungen oder Verteuerungen der Sanierungsmaßnahme muss der Vermieter hinnehmen, dies rechtfertigt keine Kündigung.
Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile erleidet. Um dies zu belegen, muss er eine detaillierte Gegenüberstellung und vergleichende Berechnung für die gekündigte Wohnung vor und nach der angestrebten Sanierung erstellen.
Wichtig: Umfangreiche Reparaturen sind in der Regel kein Kündigungsgrund. Umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können erst recht nicht als Kündigungsgrund herhalten, wenn der Vermieter den schlechten Zustand des Gebäudes durch eigenes vertragswidriges Verhalten herbeigeführt hat, weil er in der Vergangenheit keinerlei Verbesserungs- oder Erhaltungsarbeiten durchgeführt hat.
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Jetzt, in eurem Fall, weiß ich nicht, wie evtl. ein vertragswidriges Verhalten des Vermieters anzusehen ist. Wenn, war es ja der frühere Vermieter und nicht der neue.
Hoffentlich kommt ihr gut aus der Sache raus, ihr seid nicht zu beneiden.