Frage:
Darf ein Vermieter das tun......?
2006-08-07 09:01:28 UTC
Darf.... bzw kann ein Vermieter alle Mieter kuendigen, (alle muessen raus innerhalb drei Monaten) weil er das Haus bzw Wohnungen renovieren will ?
Achtzehn antworten:
Little Moonchild
2006-08-07 09:23:16 UTC
Nein,das darf er nicht.Bitte gehe schleunigst zum Anwalt oder Mieterschutzbund
Sandra
2006-08-11 01:57:48 UTC
Der neue Eigentümer hat eure Mietverträge "mit" gekauft. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter. Lese mal dort nach.



In München sind viele Häuser Luxussaniert worden. Wenn einige Mieter bleiben ,werden sie dann mit Baulärm oder Wasserschäden rausgeekelt, habe ich bei Partygesprächen gehört...



Alles Gute für eine richtige Entscheidung.
schmunzelmonster
2006-08-10 09:35:23 UTC
nein, rausschmeissen kann er euch nicht, in der zeit wo renoviert werden soll, in der wohnung, muss er euch eine angemessene unterkunft besorgen und diese auch bezahlen
Nicole
2006-08-09 06:38:03 UTC
So viel ich weiß nicht.Der neuer Vermieter will bestimmt sanieren und dann die Wohnungen teuer wieder verkaufen.Geh zum Anwalt für Mietrecht
Nadine
2006-08-07 10:59:26 UTC
Ich bin der Meinung daß er das nicht darf. Warum sprichst Du nicht mit den anderen Mietern, ihr könntet Geld zusammen legen und dann zum Anwalt gehen. Gemeinsam ist man Stärker, oder frag doch mal, ob jemand im Mieterschutzbund ist, dann kostet Euch der Anwalt nix.
klaus4044
2006-08-07 09:56:58 UTC
Ich rate dringend, sie können sich das ja mit den anderen Mietern teilen, einen Rechtsanwalt für MIETRECHT !!!! zu nehmen. ein Vermieter kann aus diesem Grund auf keinen Fall kündigen. Ich vermute er will die Wohnungen verkaufen und ist eine Kündigungszeit von 6 JahrenNotendig und in Ihrem Fall will er das umgehen. Das Mietverhältnis bleibt weiter bestehen; es muß für die Renovierungszeit allen Mieter Hotelkosten ersetzen. Also sofort schriftlich mit Rückschein widersprechen! Übrigens würde jeder Richter, sollte er klagen, sich kaputt lachen und das wei der Vermieter und nutzt Unwissendheit aus! Also sofort zum Rechtsanwalt für Mietrecht kann in jeder Stadt die Anwaltskammer nennen. Viel Erfolg Klaus
der schreckliche Sven
2006-08-07 09:45:34 UTC
das geht nur,wenn der vermieter eine ersatzwohnung zur verfügung stellt,die mindestens den standard hat wie die eigene.



ich selber hatte das vor paar jahren gehabt. mein vermieter,ein großes wohnungsunternehmen wollte bzw. hat dann auch mehrere blöcke saniert oder renoviert.dafür war es notwendig solange auszuziehen.in einer großbaustelle dann zu wohnen ist auch nicht so prickelnd



man hatte die wahl ganz umzuziehen,dann gabs umzugsgeld und renovierungsgeld für die neue wohnung. war bei mir knapp 1700 euro.oder halt für die sanierungszeit in eine vorläufige ersatzwohnung. dafür gabs dann umzugsgeld.



ich hab das erstere gemacht,weil ich heilfroh war aus dem chaotenviertel wegzukommen und ich nicht mal draufzahlen mußte.



es gab vorher aber auch eine mieterversammlung. also so ganz willkürlich gings nicht zu. aber da der vermieter sich da nicht lumpen ließ und die bewohner die wieder zurückwollten froh waren,das die bruchbuden endlich saniert wurden gabs auch keine probleme.
Hacki Hase
2006-08-07 09:37:07 UTC
Lass Dich nicht vom Vermieter bluffen, gehe zum Mieterbund, nimm Deinen Mietvertrag mit, die helfen Dir.
zorro40402004
2006-08-07 09:31:41 UTC
http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm

Ich hoffe du findest was du suchst

LG Michael
nachtigall
2006-08-07 09:30:31 UTC
Der Vermieter kann die Mieter nur gegen Übernahme der Kosten für die Ersatzunterkunft aus dem Haus kriegen. Aber kündigen ist nicht möglich, wenn ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt. Auch muss klar sein, was nach der Renovierung an Mehrkosten auf euch zukommt. Ist es eine Sanierung oder eine Renovierung? Das ist nämlich auch noch ein Unterschied. Auch Renovierung ist nicht gleich Renovierung, nicht jede darf eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Der Gang zum Mieterverein ist unerlässlich, greift aber nur, wenn die Sache noch nicht im Gange ist. Für Hilfe besteht ein halbes Jahr Wartezeit. Aber wenn ihr in einer Rechtsschutzversicherung seid, könnt ihr einen Anwalt zu Rate ziehen, denn in der RS ist Mietrechtsschutz enthalten.

Zu klären ist - ganz wichtig -, dass ihr als Mieter wieder in die alte Wohnung einziehen könnt. Am besten ist dies mit einer separaten Vereinbarung möglich - incl. eines Vertragsstrafenversprechens für den Vermieter. Besprecht das mit Mieterverein bzw. freiem Anwalt.



Der Deutsche Mieterbund schreibt:

"Die geplante Sanierung"

Kündigt der Vermieter, weil er die Wohnung komplett sanieren will, muss er darlegen, dass die Sanierung wirtschaftlich geboten und dass hierfür die Räumung des gesamten Mietobjekts erforderlich ist. Normalerweise ist es dem Vermieter zuzumuten, die Mieter des Hauses kurzfristig anderweitig unterzubringen, wenn das Haus umfassend modernisiert oder instand gesetzt werden soll. Verzögerungen oder Verteuerungen der Sanierungsmaßnahme muss der Vermieter hinnehmen, dies rechtfertigt keine Kündigung.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile erleidet. Um dies zu belegen, muss er eine detaillierte Gegenüberstellung und vergleichende Berechnung für die gekündigte Wohnung vor und nach der angestrebten Sanierung erstellen.

Wichtig: Umfangreiche Reparaturen sind in der Regel kein Kündigungsgrund. Umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können erst recht nicht als Kündigungsgrund herhalten, wenn der Vermieter den schlechten Zustand des Gebäudes durch eigenes vertragswidriges Verhalten herbeigeführt hat, weil er in der Vergangenheit keinerlei Verbesserungs- oder Erhaltungsarbeiten durchgeführt hat.

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Jetzt, in eurem Fall, weiß ich nicht, wie evtl. ein vertragswidriges Verhalten des Vermieters anzusehen ist. Wenn, war es ja der frühere Vermieter und nicht der neue.

Hoffentlich kommt ihr gut aus der Sache raus, ihr seid nicht zu beneiden.
lustigtrockendunkelhaarig
2006-08-07 09:24:01 UTC
Lieber in der zeit Umziehen als auf einen Eimer pinkeln gehen zu müssen, wenn die werten Handwerker für 8 Wochen das Wasser abstellen.
Irislena123
2006-08-07 09:12:47 UTC
soviel ich weiss, darf er das nicht so ohne weiteres, aber versuche es mal beim deutschen mieterschutzbund, kostet 75 euro im jahr, lohnt sich aber auf jeden fall, die kommen für alles auf, was mit miete zu tun hat, wenn du ratschläge brauchst, sind sie da, wenn du vor gericht gehen willst stellen sie dir den anwalt und kommen für alle kosten auf....kann ich echt nur empfehlen.
2006-08-07 09:09:28 UTC
Kommt drauf an... Wenn die Kündigungsfrist dem Mietvertrag entspricht, dann kann es sein, dass er das darf. Für eine korrekte Antwort sind zu wenig Fakten genannt. Wende dich an einen Anwalt oder noch besser den Mieterschutzbund.
~♥ ♥~* vfbmaus *~♥ ♥~
2006-08-07 09:08:07 UTC
Ich seh es auch so wie Mischa. es geht nicht, nur im gegenseitigen Einverständnis und wenn der Vermieter eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, die er dann auch zahlt.
2006-08-07 09:07:43 UTC
vermieter haben immer weniger rechte als mieter... ..
WOLF
2006-08-07 09:06:02 UTC
nein, auf keinen fall - es sei denn, er zahlt für die zeit das hotel
lacy48_12
2006-08-07 09:05:46 UTC
Das kommt auf Euren Mietvertarg an. Du kannst Dich ja hier mal erkundigen

http://www.mieterschutzportal.de/
2006-08-07 09:05:43 UTC
ich würd mich mal beim mieterschutzbund anmelden. soweit ich weiß kann er euch nicht so einfach kündigen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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