Frage:
Mit welcher Frist kann ich ein Mietverhältnis kündigen...?
2006-07-02 11:24:01 UTC
... wenn mit dem Mieter kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde?
Sieben antworten:
2006-07-02 11:30:33 UTC
also vermietern antworte ich grundsätzlich nicht, bin selber mieter.



aber: die 3 monate gelten trotzdem, vertrag ist vertrag, da gibt es keinen unterschied ob schriftlich oder mündlich. zumindest wenn du überhaupt im recht bist, zu kündigen, wenn du einen triftigen grund hast....
karina910410
2006-07-03 14:29:04 UTC
Mündlich gilt wie schriftlich - aber fürs nächste Mal: immer schriftlich (Vordrucke bei Banken)!!!! Selbst mit Verträgen hast du als Vermieter meistens die A...karte gezogen, wir haben mit viel viel viel Glück einen Mietnomaden rausgekriegt, hat immer wieder ein bisschen bezahlt, so dass er nie auf die benötigten 4 Monate Rückstand kam!
djdspiritual
2006-07-03 08:06:23 UTC
SO SO wenn sie überlegen dauert das alles mit kosten und stress 6-9monate wenn er nicht zahlt wenn er zahlt iss er im recht so oder so wenn nicht muß mann warten und das dauert und mann hatt ein loch in seiner geldbeutel .



Sie müssen eins bedenken Sie als vermieter Müssen sich erst informieren bevor sie was vemieten aber so wie ich das sehe haben sie bestimmt ein freund reingelassen und mit ihm ein münlicher verstrag der nur mit beiseitigen einvernehmen Akzepieren iss noch die Frage mit oder ohne Zeuge ???

wenn mit dann haben sie schon etwas in der hand aber machen sie kein betrug
sil
2006-07-02 18:49:42 UTC
Mündlich gilt wie schriftlich - aber fürs nächste Mal: immer schriftlich (Vordrucke bei Banken)!!!! Selbst mit Verträgen hast du als Vermieter meistens die A...karte gezogen, wir haben mit viel viel viel Glück einen Mietnomaden rausgekriegt, hat immer wieder ein bisschen bezahlt, so dass er nie auf die benötigten 4 Monate Rückstand kam!
tabinnen2
2006-07-02 18:45:04 UTC
hallo...

das wird nicht einfach sein , das weiss ich aus eigner erfahrung , da man dir alles verneinen wird was du an gibst , was den jenigen nicht passt . du solltest schnellst möglich einen anwalt nehemen der etwas für den mieter auf setzt ,z.b. eine kündigung , damit du was in der hand hast um dich darauf zu berufen....

gruss und viel glück
manuline5
2006-07-02 18:33:08 UTC
Meistens hast du eine 3 Monatige Kündigungsfrist, bleibst du in der gleichen Wohnungsbaugesellschaft musst du nicht so lange warten. Hast du einen nachmieter kommst du auch eher raus. . Übrigens ist es immer besser einen schriftlichen vertrag zu machen.
Deringscher
2006-07-02 18:32:11 UTC
Ich glaube auch Drei Monate, so wie ein Schriftlicher


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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