Frage:
Werden bei der Heizkostenabrechnung die ablesewerte nach der letzten abrechnung genullt?
Jessica
2014-09-02 09:36:09 UTC
huhu alle,

also im Moment bin ich etwas misstrauisch meinem Vermieter gegenüber . Ich hab eine Frage zur Heizkostenabrechnung . Ist das normal das nach der Vorjahresrechnung die alten Ablesewerte genullt werden ? Meine zweite Frage ist :" Kommt ein Techniker / Monteur keine Ahnung wie die Menschen da heissen die ich noch nie gesehen hab :-D zum Ablesen raus oder kann mein kleiner betrügerischer Vermieter beispielsweise hingehen einfach einen Wert selbst aufschreiben meinetwegen am Zähler rumdrehen damit es authentisch wirkt ?Den Wert an den Anbieter weiterleiten und vom Anbieter nicht überprüft wird ? Also muss dazu sagen mein Vermieter ist ein Schlitzohr hat schon seine Gründe warum ich alles hinterfrage ...aber macht nichts ich bin Kummer und Leid gewöhnt ! ;-D Und noch habe ich nahezu jedes Verbrechen aufgedeckt in Nachbraskreisen nennt man mich schon Mieter 007 ! :-D Könnte er das so machen ohne das es jemand überprüft auch wegen Quadratmeterzahl der Wohnfläche und so ? Das er quasi irgendwelche Zahlen angibt ?
Wenn ja wie finde ich heraus ob jemand an meinen Zählern rumspielt . ist nämlich komisch wenn man in der Küche nie eine Heizung an hatte und trotzdem Werte erscheinen !?

danke schon mal lg
Sieben antworten:
Slovak08
2014-09-02 09:46:05 UTC
Die Anzeigegeräte an den Heizkörpern werden grundsätzlich von Servicetechnikern abgelesen, wenn technische Änderungen dort verarbeitet werden oder du dies wünscht. Ansonsten kannst auch du die Werte ablesen und online an die Firma schicken, die die Wohnanlage in Sachen Betriebskostenabrechnung betreut.

Hast du noch ein so altes System mit Verdunstungsröhrchen, müssen die ohnehin jährlich ausgetauscht werden.

Allerdings wird damit nur der Anteil der verbrauchsabhängigen Warmwasserkosten berücksichtigt.

Die Daten zu den Wohnung hat der Vermieter zu liefern.
Hausverwalter
2014-09-03 08:22:40 UTC
Jeder Mieter hat das Recht seine Abrechnung zu prüfen und innerhalb von 12 Monaten nach Zugang seine Einwände vorzubringen. Werden Verbrauchswerte nach dem Ablesen gelöscht, so hat der Mieter einen Anspruch auf die schriftliche Dokumentation der Werte. Bei digitalen Geräten verbleiben die alten Werte noch lesbar im Gerät.

In der Regel werden die Ablesegeräte von einem Unternehmen gemietet und i.d.R. macht auch diese Firma die Heizkostenabrechnung. Sind die Geräte gekauft wird wohl der Vermieter die Abrechnung selbst vornehmen. Da wo kein Heizkörper ist, kann auch nichts abgelesen werden. Stehen Werte in der Abrechnung die man bezweifelt, muss der Vermieter diese Werte erklären. Kann er das nicht, muss der Mieter die Abrechnung nicht zahlen. Oder er kann u.U. 20% des Rechnungsbetrages abziehen. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Quadratmeterzahl steht im Mietvertrag und man kann mit einem Gerät die tatsächlichen Quadratmeter nachmessen. Man kann auch auf dem Katasteramt nachfragen, ob die die gesamten Quadratmeter des Objektes haben. Oder beim Grundbuchamt, wenn berechtigte Interessen bestehen.
Sprendlinger
2014-09-03 10:12:50 UTC
Bei Verdunstungsröhrchen ist es normal, dass sie verbrauen ohne dass ein Heizkörper aufgedreht wurde. Das alleine passiert schon durch die Zimmertemperatur. Normalerweise liest eine Firma ab und der Eigentümer hat nichts damit zu tun. Dieser Service kostet Dich auch etwas. Nur wie soll Dein Vermieter in die Wohnung kommen? Hast Du ihm einen Schlüssel hinterlegt. Geht er ohne Dein Wissen in die Wohnung macht er sich strafbar. Aber Dir sollte bekannt sein, wer in der Wohnung war, oder wurden die Werte nur geschätzt. Meist muss das Protokoll auch vom Mieter unterschrieben werden. Dein Misstrauen in Ehren, aber ich halte es für übertrieben.
Punfish
2014-09-03 00:58:08 UTC
Meine Glaskugel ist heute etwas bockig und verrät mir nicht, wie irgendwelche Werte bei euch abgelesen werden und wer das tut. Moderne elektronische Erfassungsgeräte werden über Funk ausgelesen und zurückgesetzt, ohne dass ein Techniker dazu die Wohnung betreten müsste. Üblicherweise erstellt auch die Ablesefirma die komplette Abrechnung, ohne dass der Vermieter darauf Einfluss nimmt.



Die Angabe zur Wohnfläche kommt natürlich vom Vermieter und ist in der Abrechnung vermerkt. Diese Abrechnung zu prüfen, ist deine Aufgabe.
lpr552000
2014-09-02 12:15:08 UTC
Klar Dein Vermieter setzt die Wohnungsgröße jedes Jahr um 10 m² herauf und Du hast natürlich nicht die Möglichkeit das nachzumessen.
?
2014-09-02 10:38:49 UTC
Das hat schon seinen guten Grund, dass dich die Nachbarn 007 nennen ...

Du leidest an fortgeschrittenem Verfolgungswahn .
♪♫ Piper ♪♫ das Eumel
2014-09-02 10:09:52 UTC
Die Verdunstungsröhrchen werden von der Ablesefirma ausgetauscht, ich hab vorher immer erst selber abgelesen und mit dem Protokoll, das ich dem Ableser unterschreiben musste verglichen. Außerdem werden die Röhrchen verplompt.



Jetzt kommt der Gas- und Stromanbieter und liest die Zähler ab, das ist nicht Sache des Vermieters und du kannst auch Zugang zu den Zählern verlangen und zum Vergleich selber ablesen.



Wenn der Vermieter dran rumschraubt ist das Betrug.



Nachtrag: Auch die Zähler im Keller haben eine Plompe, die muss unbeschädigt sein. Auch wenn man kaum heizt, wie in der Küche, verdunstet trotzdem geringfügig was. War bei mir auch so.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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