Frage:
Hallo nochmal ergänzend auf meine Frage nach dem Miet-Kündigunsschutz?
2006-07-14 00:14:01 UTC
Der Fall verhält sich so!
Wir sind vor ca.11/2 Jahren in eine Wohnung gezogen und mußten jetzt feststellen,daß die Wohn.stark(Stufe3)v e r s c h i m m e l t ist.Wir haben es dem Vermieter gemeldet und Mietminderung gemacht. So nun kommts.Er hat uns daraufhin gekündigt und Eigenbedarf angemeldet.Wir sind vier Personen und es ist nicht leicht eine passende und einigermaßen preiswerte Wohn.zu finden.Geht das für Vermieter alles so einfach?Was sollen wir tun,wir haben auch nur zwei Monate Zeit um auszuziehen,laut Kündigung des Vermieters?
Vier antworten:
Hacki Hase
2006-07-14 08:01:43 UTC
Schimmel in der Wohnung ist gesuntheitsgefärdent, Mietminderung.

Kündigung für Eigenbedarf ist nicht so einfach, muß Bedarf nachweisen.
laecky
2006-07-14 08:43:04 UTC
Ein beliebter Trick von Vermieterseite, mittels Eigenbedarf Mieter vor die Tür zu setzen. Sooo einfach ist es aber nun auch wieder nicht. Ich schließe mich erst mal dem Tipp an unbedingt und sofort zum Mieterschutzbund zu gehen und dort Mitglied zu werden! Die Fachanwälte dort sind gut und verstehen in der Regel ihr Handwerk.

Wenn Euer Vermieter mit einer Kündigung auf Eure berechtigte Mietminderung reagiert, setzt Fristen. Wenn er diese nicht einhält, könnt ihr die Mängel auf seine Kosten beseitigen lassen. Widersprecht sofort (!) der Kündigung. Das ist ganz wichtig. Da müssen nämlich Fristen gewahrt werden. Aber macht bitte nichts ohne Rechtsanwalt!!!



Nur damit Ihr ein wenig beruhigter sein könnt: Unsere alte Wohnung wurde uns auch wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir haben uns zur Wehr gesetzt und sind letztendlich nach drei Jahren ausgezogen, weil uns der Vermieter ein verlockendes Vergleichsangebot gemacht hatte und wir eine Wohnung für uns entdeckt hatten, die wesentlich schöner war. Nur nebenbei bemerkt: Die Wohnung wurde nicht selbt genutzt, er hat sie wieder vermietet. :-)



Ein wenig schwieriger ist der Sachverhalt dann, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt wie Ihr. Da gelten etwas andere Regeln. Aber das kann Euch alles der RA erzählen. Ohne diesen geht es nicht mehr!



Ich wünsche Euch viel Erfolg und gute Nerven! Es wird schon werden!
peritas
2006-07-14 07:36:13 UTC
der erste weg sollte euch zum miterschutzbund führen . die beraten zwar nur mitglieder , aber die aufnahmegebühr / jahresgebühr ist absolut erschwinglich . auf jeden fall deutlich preiswerter als eine erstberatung beim rechtsanwalt .

da die dort fachanwälte für mietrecht haben , werden die euch nicht nur beraten sondern auch den anfallenden schriftverkehr übernehmen .

solltet ihr keine passende wohnung finden , bzw nicht rechtzeitig finden , kann euch der vermieter auch nicht einfach rauswerfen .

allerdings solltet ihr in den kommenden wochen / monaten den mietvertrag peinlichst genau einhalten .

alles gute

p.s.wie zombiemutti schon erwähnt hat - ihr solltet alles dokumentieren ( fotos , schimmelproben , mängelliste etc )

und zum mieterschutzbund mitnehmen
zombiemutti1976
2006-07-14 07:18:58 UTC
Geh so schnell wie möglich zu einem Rechtsanwalt und der wird dir dann auf alle Fälle helfen

So einfach mit Eigenbedarf ist das nicht - der muss es nachweisen können

Also seh zu das du zu einem Mietsrechtler in deiner Stadt kommst - hauptsache du hast die Mietmängel alle Schriftlich angegeben und in Kopie


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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