Frage:
Der Mieter zahlt schon das 2. Monat nicht und ist auch nicht auffindbar. Was tun?
sonny
2006-08-02 04:37:29 UTC
Mein Mieter zahlt das 2. Monat nicht. Er ist trotz schon detektievischer Arbeit bei Nachbarn,Arbeitgeber etc. nicht auffindbar.Handy ist abgeschalten. Jetzt habe ich ihm die Kündigung in den Briefkasten,aber er war schon mindestens 3 Wochen nicht mehr in der Wohnung.(unser Zettel:bitte anrufen,klebt immer noch an der Wohnungstüre.Wer weiß Rat wie das abläuft mit Kündiging,Mahnung,Zwangsräumung usw.Bin ziemlich wütend,weil ich ihn ja nicht einmal für ein Gespräch finde.Ich hab ja auch meine Fix-Kosten.
Sechszehn antworten:
2006-08-02 15:46:34 UTC
Hallo,



hatte ein aehnliches Problem - allerdings waren meine Mieter im Haus und haben trotzdem nicht bezahlt! ;-(



Vorab... bist du dir sicher, ob da nix passiert ist? Und sie evtl. doch zuhause sind?



Also gut... wenn Deine Mieter mehr als 2 Monaten im Rueckstand mit der Miete sind, darfst du kuendign - fristlos, aushilfsweise mit einer angemessenen Frist. Ich denke, du wirst die ausstehende Miete ja bereits angemahnt haben und die Schreiben in Kopie vorliegen haben. Wenn sich dann noch immer nix tut, berate dich am besten mit einem Anwalt, kannst Du Raeumungsklage stellen. Die Kosten hierfuer musst aber in erster Linie DU selbst zahlen.



Dann kommt es darauf an, wie gut Dein Anwalt ist, wenn de Glueck hast, ist alles innerhalb 4-5 Monate erledigt. Nachdem der Richter das Urteil gefaellt hat, hat der Mieter nochmals eine kurze Frist von selbst aus zu ziehen - dann geht das ganze ueber den Gerichtsvollzieher, der dann in der Regel (wieder nach einer Friststellung! - ja so ist es eben im Deutschen Rechtsstaat) spaetestens nach ca. 2-3 Wochen mit dem Umzugswagelchen vor der Tuer deines Mieters steht.



Wie gesagt, alle Kosten musst erst einmal DU selbst vorstrecken - wenn de Glueck hast, kannste die Kosten vom Mieter wieder verlagen, wir hatten Pech und er hatte schon vorher einen Offenbarungseid abgelegt. :-(



Drueck dir die Daumen, dass du das schneller hin bekommst und dich doch einigen kannst.



Ach ja, die Sache mit dem Zylinder-Ausbauen habe ich uebrigens auch schon gemacht! Der Schuss ging aber nach hinten los! Der Mieter der nicht gezahlt hatte ging zum Anwalt und der sofort zum Gericht und hatte innerhalb von 2 Tagen eine einstweilige Verfuegung gegen mich dass er wieder in die Wohnung darf. Ich durfte die Gerichtskosten bezahlen und seinen Anwalt! Und drin war er trotzdem - bitte sei vorsichtig mit solchen Ratschlaegen! Koennte natuerlich auch etwas anderes sein, wenn "Gefahr im Verzug ist!" - bitte erkundige dich da vorher bei einem Anwalt!



lg

Haarmonie





PS. fuer dein Wut kauf dir am besten einen Sandsack! Bringt alles nix - du kannst es damit nicht aendern. Ich habe die ganze Sache damals meinem Anwalt uebergeben, damit ich mich davon distanzieren konnte! Hast Du eine Rechtsschutzversicherung fuer Mietsachen?
Carib
2006-08-02 06:16:40 UTC
Bei solchen Mietern habe ich schon mehrfach die Tür geöffnet und einen neuen Zylinder eingebaut. Das ganze in Absprache mit Eigentümern/Verwaltern. Begründung: "Abwendung von eventuellen Gebäudeschäden, da Fließgeräusche aus der Wohnung zu hören waren und der Mieter nicht erreichbar ist". Das ganze natürlich mit einem Zeugen und auch gleich gemachter Dokumentation der Wohnung. Bilder machen. Geht leider nicht anders. Der rechtliche Weg dauert im Schnitt 9 - 10 Monate und verursacht Kosten, die in der Regel nicht wieder geholt werden können.
Michael K.
2006-08-02 05:35:55 UTC
ohne rechtsanwalt hast Du eigentlich keine chance, diesen typen loszuwerden. ich kann nur dringendst dazu raten, da jeder formfehler, einspruch und weiss ich was das verfahren ausser kraft setzt...
2006-08-02 05:07:48 UTC
Polizei kannst du vergessen,weil das eine privat rechtliche Sache ist und da machen sie nichts.evt. einen unterkommens Antrag,d.h. sie suchen ihn und er muß seine aktuelle Adresse angeben,das kann dauern !!

Wegen der Miete usw.,kannst du zum Anwalt oder du machst bei Gericht einen Mahnbescheid, das ist momentan das billigste,über die offene aktuelle Miet und bisherige Auslagen.

Wenn er sich auf diesen Mahnbescheid nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen meldet,hast du automatisch einen Vollstreckungsbescheid und mit dem kannst du die Wohnung , auf deine Kosten. räumen laßen !!

Das Geld wirst du evt. nie mehr sehen,aber das ist der Gesetzesweg !!

Alles andere darfst du nicht machen, sonst kann er dir eine Anzeige verpassen,wegen einiger Delikte,z.B. Einbruch,evt.Diebstahl usw.,auch wenn es nicht zutrifft !!

Das ist unser Gesetz !!
Manfred V
2006-08-02 05:04:56 UTC
nun rege dich erst einmal ab, denn das bringt sowieso nichts. Hast du bei dem Arbeitgeber nachgefragt, ob er sich abgemeldet hat, hast du bei der Polizei eine Vermistenanzeige aufgebeben, vielleicht ist ihm etwas zugestossen, lasse auch noch den dritten Monat verstreichen, frage immer wieder beim Arbeitgeber und bei der Polizei nach, dann kannst du immer noch bei Gericht eine Raeumungsklage beantragen. Das Handy kann auch mit einer leeren Batterie nicht betrieben werden, deshalb lasse die dummen Bemerkungen, behalte klaren Verstand !!
martinsche
2006-08-02 04:55:49 UTC
Also wenn der auch bei seinem Arbeitgeber nicht aufgetaucht ist und das seit mehreren Tagen würde ich die Wohnung schnellstens durch die Polizei öffnen lassen - vielleicht ist dem auch was passiert. Ansonsten natürlich Anwalt einschalten und der macht dann die weiteren Schritte. Raeumungsklage kann sich sehr lange hinziehen.
Niklas W
2006-08-02 04:53:40 UTC
Sofort Anzeige erstatten!!

Bis das ganze durchgeht vergehen locker 6 Monate! Zudem würde ich Strom, Wasser und Gas abklemmen. Die Berechtigung 'die Tür einzutreten' hat man leider nicht, also warten bis das Gericht das O.K. gibt... Viel Glück!
??pussi ??
2006-08-02 04:51:26 UTC
Kündigung bei Zahlungsverzug

... Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich. Mit dieser Entscheidung des Bundesg ...





Sozialamt springt bei Mietrückstand ein

... Einer Sozialhilfeempfängerin wurde wegen eines Mietrückstands von 1628 DM die Wohnung gekündigt. Da sie sich weigerte auszuziehen, klagte die Vermieterin auf Räumung. Vor dem Amtsgericht einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Innerhalb von zwei Monaten sollte die Mieterin den Zahlungsrückstand ausgleichen, andernfalls war die Wohnung während der nächsten sechs Monate zu räumen. ...





Mehr infos darüber siehe link
2006-08-02 04:50:16 UTC
Das ist eine sehr ärgerliche Sache. Ich hoffe nur, dass du nicht einem der vielen Mietnomaden aufgesessen bist, die von Wohnung zu Wohnung ziehen, keine Miete zahlen und nur Dreck hinterlassen. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als dir Rat bei einenm Rechtanwalt zu holen, bzw. die Tür polizeilich öffnen zu lassen.
Little Moonchild
2006-08-02 04:49:04 UTC
Tja,da gibts nur eins ab zum Anwalt und zur Polizei eine Anzeige erstatten.Du wirst sehr wahrscheinlich erstmal auf deinen Kosten sitzen bleiben und alles vorlegen müssen,bis dann derjenige erwischt wird und da ist dann noch die Frage kann er zahlen oder nicht.Bin selbst schon in dieser Lage gewesen und auf meinen Kosten sitzen geblieben.Nichts als Ärger kann ich nur sagen.

Viel Glück
?
2006-08-02 04:45:49 UTC
geh doch zum Anwalt,das ist sicherlich der einzige Ausweg,damit DU auf der sicheren Seite bist...
?
2016-12-14 23:04:08 UTC
Protokoll zur Lärmbelästigung führen, paintings, Dauer und Datum der Lärmbelästigung. Protokollieren wann Polizei kommen musste. Dann Vermieter mit Fristsetzung um Abhilfe bitten, additionally Einstellung der Belästigung. Der Vermieter ist der einzige Ansprechpartner, bloss der braucht auch grow to be in der Hand um Abmahnen zu könnne. Leider sind manche Menschen nicht wohnfähig in einer Hausgemeinschaft. Sollte die Lärmbelästigung weitergehen würde ich eine Mietminderung vornehmen. Über Mietrechtsanwalt, kostet nicht die Welt, oder in Mieterforen schauen. Wir hatten sowas auch bereits, das hat a million Jahr gedauert bis die Mieterin geräumt wurde. Sie ist dann durchgedreht und hat Möbel an Seilen aus den Fenster gehangen, Leute auf der Strasse mit Möbeln & Gegenständen beworfen, geschrien und Leute beschimpft und bespuckt. Dann wurde geräumt. Jetzt soll in der neuen Wohnung von der Mieterin das selbe los sein. Woanders conflict noch schlimmer, da haben sie eine arabische Großsippe in einen Siedlungsblock in Grunewald einquartiert. Der Vermieter hatte wohl Fördermittel bekommen und musste einen Teil der Wohnungen an sozial schwache Problemmieter abgeben. Da ist das vollkommen skaliert, da bist du mit Lärm noch intestine bedient. Obwohl nur 10-15 Leute der Sippe eingezogen sind waren immer mindestens 50-one hundred Araber vor Ort. Die Mieter mussten flüchten. Haben gekündigt. Jeden Tag conflict Polizei vor Ort. Die sind den anderen Mieter auf die Balkone gehopst, alles geklaut, alle autos aufgebrochen usw.. guy wusste das es die Sippe conflict, aber wer. Es kamen ständig neue Clanmitglieder. Immer ein Rudel von 15-25 Jungarabern, 10-20 Jahre alt auf der Strasse vor den Häusern, in den Häusern usw.. Die Frauen wurden überfallen usw.. Die Mieter, ein Teil, konnten nicht mehr warten, sind einfach raus gezogen weil es einfach unerträglich und auch gefährlich wurde. ....... Das hast Du missverstanden. Das Lärmprotokoll benötigst Du um eine Mietminderung geltend zu machen. grow to be andere Mieter machen kann dir egal sein. Das Lärmprotokoll ist für Dich, um die Lärmbelästigung zu verifizieren. Dein Vermieter kann nichts unternehmen solange nichts verifizierbar ist. Statt sich weiter aufzureiben, geh zum RA oder in ein Mietrechtsforum. Alles andere ist verschenkte Zeit.
zorro40402004
2006-08-03 04:35:25 UTC
Schau nach: www.fananztip.de
nachtigall
2006-08-02 08:09:48 UTC
Knuds Geschichte mit dem "Geruch aus der Wohnung" hat den Vorteil, dass die Wohnung von den Behörden geöffnet wird und du einen Blick in die Wohnung tun kannst. (Siehe Schauspielerin Elisabeth Volkmann letzte Woche, die tot in ihrer Diele lag. Da half schon die Vermisstenanzeige ohne Geruch). Alles Weitere, wie Mahnbescheid, Anwalt und das ganze Programm kann anschließend in Gang gebracht werden. Auch wenn du sehr wahrscheinlich den Mietrückstand nicht mehr bekommst, hast du aber so jedenfalls weniger Verlust, als wenn du wartest, wartest, wartest.
Knut S
2006-08-02 05:37:51 UTC
erstmal geht gar nichts. 2 monate zahlungsrückstand ist minimal. anwalt einschalten dauert und kostet.

da niemand etwas über den verbleib des mieters weiss, geh zur polizei und erstatte vermisstenanzeige. sage den polizisten, du hättest merkwürdigen geruch aus der wohnung festgestellt, oder ungeziefer aus der wohnung kommen gesehen und lass die tür öffnen.

anschliessend möbel in sicherheitsverwahrung und gegebenenfalls die wohnung neu vermieten.
truckeropa66
2006-08-02 04:48:46 UTC
Wenn du wirklich alle befragt hast, die etwas wissen können, und alles erfolglos geblieben ist. würde ich mal bei der Polizei nachfragen.



Normalerweise kann sich niemand in Luft auflösen. Aber die haben andere Möglichkeiten zur Überprüfung.



Gegebenenfalls auch eine Öffnung der Wohnung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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