Frage:
Fristlose Kündigung?
steffi1506
2009-07-22 01:39:21 UTC
Hallo,
un zwar geht es nicht um mich sondern um einen guten Freund von mir. Er hat folgendes Problem un hat mich gefragt ob ich ihm helfen kann.

Er hat gestern abend die fristlose Kündigung seines Vermieters bekommen, da er zwei mal die Miete nicht zahlen konnte. Jedoch wurde er nicht schriftlich angemahnt oder so!!

Lt. Kündigungsschreiben muss er die Wohnung bis zum 29.07.09 geräumt haben, ansonsten wird die Wohnung per Zwagnsräumung am 30.07.09 fremdgeräumt.

Aber kann er ihn einfach so auf die Straße setzten? Und normal muss man doch schriftlich angemahnt werden, oder?

Bin dankbar um jede hilfreiche Antwort.
Lg
Zwölf antworten:
Verdinand .
2009-07-22 01:45:44 UTC
"...Gleicht er die Mietrückstände aus, so kann er dadurch die fristlose Kündigung unwirksam machen. „Ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieser Räumungsklage kann der Mieter noch zwei Monate lang seine Mietschuld vollständig begleichen und damit die Kündigung abwenden"..."



Lies dir mal den ganzen Artikel durch.
proslas
2009-07-22 01:56:48 UTC
Die Räumung der Wohnung ist nur durch die Zahlung der Miete aufzuhalten. Allerdings scheint der zeitliche Ablauf doch ein bißchen eine andere Sprache zu sprechen als "ich konnte bloß (?!) zweimal meine Miete nicht bezahlen" Mir scheint, das da schon häufiger Probleme vorlagen. Eine Mahnung muß der Vermieter jedenfalls nicht schicken.
wolke7
2009-07-22 01:57:57 UTC
Hallo,



ich würde dem Freund raten unbedingt den Mieterschutz aufzusuchen.

Da wird ihm geholfen und er erfährt was er für Pflichten und Rechte hat.



So einen Verein gibt es in jeder größeren Stadt.



Soweit ich weiss, darf bei mehr als zweimonatigem Mietrückstand fristlos gekündigt werden. Aber trotzdem denke ich, dass das mit der Zwangsräumung nur ein Blöff ist. So schnell geht das in der Regel nicht, es läuft übers Gericht und die sind nicht so schnell...



Dein Freund kann sich übrigens bei unverschuldetetn Mietrückstanden (Arbeitslosigkeit oder sonstiges) Hilfe beim zuständigen Sozialamt in Form eines Darlehens gewähren lassen. Einfach mal dort nachfragen...(Die sind dazu verpflichtet!)



Vielleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter. Wenn die sehen, dass da Eigeninitiative hinter steht und was kommt, sind sie oft zu Kompromissen bereit. Reden ist in diesem Fall oft viel Wert...



Wünsche viel Erfolg!



LG
?
2009-07-22 01:51:30 UTC
Nein, der Vermieter muss keine Mahnung schreiben.



http://www.mietrecht-az.de/doku.php/mietrechtslexikon/mahnung?DokuWiki=f0d33mmovtte44uv39bb4bfp96



http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
dwgaf
2009-07-22 02:51:25 UTC
1. Die außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt. Die zutreffende Begründung nach § 569 BGB wurde bereits mehrmals richtig genannt.



2. Ein Inverzugsetzen (Mahnung) ist bei Mietrückstand nicht erforderlich. Miete ist eine Bringschuld, der Mieter befindet sich nach Überschreiten der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.



3. Dein Freund kann womöglich nach § 574 Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss "unverzüglich" und schriftlich erfolgen. Ich empfehle einen sofortigen Termin beim Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht, um eine einstweilige Verfügung gegen die fristlose Kündigung zu erwirken. So gewinnt er Zeit. Die Beratung und Austellung der einstweiligen Verfügung ist kostenlos.



4. Eine Zwangsräumung muss vom Vermieter beantragt werden. Legt er selbst Hand an und macht § 229 BGB (Selbsthilfe) geltend, so kann ihm mit mit § 226 (Schikaneverbot) und § 230 (Grenzen der Selbsthilfe) gekontert werden.
Rosy
2009-07-22 02:02:28 UTC
Da wird dein Bekannter keine guten Chancen haben um das zu verhindern, dass er raus muss.



Der Vermieter hat das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen sobald der Mieter sich im Verzug mit der Miete befindet.



Man muss ihn auch nicht abmahnen. Das ist wie wenn du was kaufst und nicht bezahlst hier muss der Verkäufer dich auch nicht abmahnen. Das ist alles eine "nettigkeit".



Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug, d.h. im Rückstand ist. Das gleiche Recht hat der Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Zahlt der Mieter oder übernimmt das von ihm eingeschaltete Sozialamt die Schulden, wird die fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam.

Selbst wenn der Vermieter schon Klage eingereicht hat, hilft die Zahlung der rückständigen Miete. Spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage muss der Mieter die Rückstände aber dann bis zum letzten Cent ausgleichen. Dann wird Kündigung und Räumungsklage hinfällig. Durch eine derartige Nachzahlung kann sich der Mieter nach Darstellung des Mieterbundes aber nur einmal in zwei Jahren retten. Allerdings wenn der Vermieter neben der fristlosen Kündigung auch eine „normale“ Kündigung ausgesprochen hat, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, gestützt auf „Pflichtverletzung“, dann wird die Kündigung durch Nachzahlung der offenstehenden Vermieterforderung nicht ohne weiteres hinfällig (BGH VIII ZR 6/04).



Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist außerdem möglich bei

- ständig unpünktlichen Mietzahlungen des Mieters;

- vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache, wie Überbelegung der Wohnung oder

unerlaubter Untervermietung;

- Störung des Hausfriedens.







Sonst stell doch mal hier einen fiktiven Fall rein und man wird dir darauf sicher Antworte geben.

http://www.juraforum.de/forum/

Aber dort wird sicher die selbe Antwort bei raus kommen so schlimm es auch für deinen Bekannten ist da muss er durch. Schuld hat er ja selbst.
*~Jessy~*
2009-07-23 04:25:44 UTC
Der Vermieter ist leider im Recht, wenn 2 Monatsmieten ausgeblieben sind. Ob eine vorherige Mahnung Pflicht ist, weiß ich aber nicht.

Allerdings kann es nicht sein, dass der Termin für die Zwangsräumung schon feststeht und erst recht nicht so bald. Vorausgesetzt, es stimmt, dass dein Freund erst zweimal keine Miete bezahlt hat und nicht schon länger.

Der Vermieter muss wenn 2 Mal keine Miete bezahlt wurde, erst mal beim Amtsgericht klagen, je nachdem, wieviel da momentan zu tun ist, dauert es dann ein paar Wochen, bis dein Freund ein Schreiben vom Gericht bekommt, dass Klage gegen ihn erhoben wurde. Dann hat er eine Frist von einer Woche, um Widerspruch einzulegen und, wenn er das getan hat, eine weitere Woche um seine Sicht der Dinge darzulegen. Erst dann kann der Richter das Urteil sprechen, was dann auch wieder etwas dauert, bis es deinem Freund und auch dem Vermieter schriftlich zugestellt wird.

Wenn der Vermieter das Urteil in der Hand hat, kann er sich an den Gerichtsvollzieher wenden und die Zwangsräumung benatragen. Der Gerichtsvollzieher setzt den Termin an, den er deinem Freund schriftlich ankündigen muss.

Ich war leider selbst mal in dieser Situation, daher weiß ich das alles. Bei mir war der Zwangsräumungstermin 5 Monate nach der zweiten nicht bezahlten Miete angesetzt, bis dahin war ich dann aber selbst ausgezogen. Je nachdem, wieviele Fälle Gericht und Gerichtsvollzieher momentan zu bearbeiten haben, kann es aber deutlich länger dauern als 5 Monate.

Wenn der Vermieter die Wohnung deines Freundes ohne Gerichtsbeschluss räumen will, macht er sich damit definitv strafbar!
Sprendlinger
2009-07-22 02:53:43 UTC
Eine Zwangsräumung kann am nächsten Tag noch nicht erfolgen, da erst auf Räumung geklagt werden muss. Bei Mietverträgen braucht man keine Mahnung, da es regelmäßige Zahlungen sind. Der Vermieter ist dazu berechtigt.

Wenn es in der Kündigung nicht ausgeschlossen wurde, verfällt bei Zahlung des Gesamtbetrages - kein Cent zu wenig - zunächst die Kündigung. Der Vermieter kann sie aber in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Jede Verzögerung kostet Deinen Freund nur Geld. Vermutlich hat der Vermieter gleichzeitig auch noch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Auch diese Kosten muss Dein Freund schon übernehmen. Wenn Gerichtsverhandlung und Zwangsräumung hinzu kommen, kostet das ihn etwas zusätzlich das 5-6 fache der Mietschulden. Wenn er nicht gleich zahlen kann, sollte er lieber ausziehen. Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid muss er zahlen. Sonst wird ein Titel beantragt und dann kann gepfändet werden.
2009-07-22 02:21:42 UTC
Wenn er Gestern die Kuendigung erhalten hat wird er am 30. nicht Zwangsgeraeumt. Die Zwangsraeumung wird vom gericht angeordnet und das schafft der Vermieter nicht bis zum 30. Vlt. meint der Vermieter das er am 30 Klage einreichen will.

gruss

Ps Doch die koennen die Leute auf die Strasse setzen.st oft genug vorgekommen.
Merce2010
2009-07-22 02:16:34 UTC
bis eine wohnung zwangsgeräumt wird dauert es mindestens ein jahr, d.h. da muss schon was gelaufen sein, sonst blufft der vermieter oder dein freund hat die post ungeöffnet seit mind.1 jahr unbeachtet gelassen und wegen 2 mal miete nicht bezahlen.d.h die letzten beiden monate, kann also eine zwangsräumung noch nicht eingeleitet sein von amtswegen, außerdem kommt dann vorher der zwangsvollstrecker kohle eintreiben, der kann nur zwangsräumen und nicht der vermieter persönlich. so geht es nun auch net. aber abmahnen muss er ihn net, da mietzahlungen eine pflicht sind und eine vertragsvereinbarung. wenn das so schnell gehen würde, wären viele opfer von mietschuldnern froh!also entweder dein freund rückt mit der gesamten sprache raus , oder er soll erst mal bezahlen, in diesem falle hat er ein anspruch auf die ges.vorgeschriebene kündigungsfrist 3 monate.





DANN blufft der vermieter und droht nur, er kann nicht so schnell geräumt werden. ich schlage vor ein gespräch zu suchen und flugs die ausstehende miete zu bezahlen.die kündigung sollte er dennoch ernst nehmen
?
2009-07-22 06:46:16 UTC
Ist es nur eine fristlose Kündigung, dann kann er durch Zahlung die Kündigung unwirksam machen. Das Mietverhältnis besteht dann weiter.



Für die Räumung braucht der Vermieter einen Beschluss und den muss er einklagen.



Was ich nicht so ganz verstehe, wenn jemand 2 Monate keine Miete zahlt, wieso sucht er jetzt danach Möglichkeiten nicht aus der Wohnung geschmissen zu werden ?



Wenn finanzielle Engpässe bestehen, gibt es die Möglichkeit der Kommunikation zwischen den Vertragspartnern.
Muskelkater
2009-07-22 01:56:41 UTC
Ich glaube nicht, dass das so einfach geht. Er soll so schnell wie möglich zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...