Frage:
Die Wohnung ist feucht, meine Matratze ist schimmlig geworden, was hat de Vermieter zu zahlen Lüftung ok?
Schlaumeier
2006-08-15 05:38:17 UTC
Gelüftet habe ich
Neun antworten:
Little Moonchild
2006-08-15 06:08:43 UTC
1.du mußt den Vermieter darüber informieren und zwar schriftlich.

2.den Mieterschutz zu rate ziehen

3.beweisen das es nicht deine Schuld ist,sondern das es am Haus liegt

4.Anwalt einschalten,falls nichts hilft

5.ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden und sehr lange dauern

6.ausziehen und zwar so schnell wie möglich.Das wäre die beste Lösung :o)
julia k !!!!!!
2006-08-15 20:23:04 UTC
lass einen gutachter kommen.der wird dir dann bescheinigen was bei dir los ist.wenn es bauliche mängel sind muss der vermieter zehlen.wenn es am lüften liegt musst du zahlen.lass du einen gutachter kommen bevor es der vermieter tut.
Wassermann
2006-08-15 13:15:25 UTC
Ich habe mal im Kellergeschoß gewohnt. Dort kam auch der Schimmel durch die Wände.



Ich habe mit dem Vermieter gesprochen. Er kannte das Problem. Er hatte schon viele Maßnahmen getroffen, aber die letzte und teuerste sich noch vorbehalten.



Resultat: er hat alle baulichen Maßnahmen getroffen und meine Möbel solange eingelagert. Ich hatte die Möglichkeit zu meinem Freund zu ziehen, so daß mir keine Kosten und Unannehmlichkeiten entstanden.



Ich würde immer zuerst mit dem Vermieter sprechen. Schließlich ist er auch nur ein Mensch und möchte, daß seine Immobilie erhalten bleibt.



Good luck!
george s
2006-08-15 13:00:39 UTC
wie lange hast du gelüftet ?

stehen die sachen an der außenwand?

hast du etwas luft zwischen matratze und wand gelassen ?
A*n*n*a
2006-08-15 12:54:41 UTC
Da der Mieterbund nicht kostenlos ist... für Nichtmitglieder.... zunächst einmal der Tipp, dass dir bei solcher Problematik auch die Verbraucherberatungsstellen mit Rat und Tat weiterhelfen.



hier schon einmal rechtlicher Vorgeschmack -



1. Recht des Mieters zur Mietminderung

2. Anspruch des Mieters auf Beseitigung des Mangels

3. Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

4. Zurückbehaltungsrecht des Mieters hinsichtlich des Mietzinses

5. Schadensersatzanspruch des Mieters

6. Kündigungsrecht des Mieters





http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
schmunzelmonster
2006-08-15 12:48:31 UTC
hallo,



sofort den vermieter darüber informieren, muss dringend besichtigt werden, sollte keine reaktion vom vermieter kommen umgehend das bauaufsichtsamt informieren, auch den vermieter über weitere schritte informieren, meistens klappt dann auch die besichtung



viel erfolg
2006-08-15 12:47:47 UTC
kontaktiere mal den örtlichen Mieterverein. Die können Dir günstig bzw. umsonst (wenn Du Mitglied bist) einen Gutachter vorbeischicken, der undichte Stellen und Schimmelherde im Haus aufspüren kann.

Je nachdem wie groß der Schaden ist, kannst Du Mietminderungen vornehmen oder der Gesundheit halber ganz ausziehen. Aber melde Dich auf jeden Fall mal dort. Die sind sehr nett und helfen auf jeden Fall
?
2006-08-15 12:46:50 UTC
Wende dich am besten an den Mieterbund.
Mack
2006-08-15 12:45:26 UTC
Ist immer ein unglaublich langer Rechtsstreit. Mein Tipp: Schnellstmöglichst ausziehen. Ansonsten musst du beweisen das bauliche Mängel vorliegen (Gutachter) die den Schimmel verursachen, das ist teuer. Dann kommt dein Vermieter mit einem Gegengutachten... usw... Da hast du wenig Chancen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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