Frage:
Wie kann ich als ALGII Empf. zur Miete bei den Eltern (eigenes Haus) wohnen, ohne daß es als BG gewertet wird?
belfigor
2006-07-22 01:37:07 UTC
Meine Eltern haben Wohneigentum. Mein Vater lebt seit seinem Schlaganfall in einem Heim. Leider reicht die Rente nicht für Heimkosten und Lebensunterhalt meiner Mutter.
Ich als Sohn möchte nun zu meiner Mutter ziehen, ihr für angemessenen Wohnraum eine Miete zahlen, sodaß sie keine Leistungen vom Sozialamt bekommen muß.
Ich bin aber ALGII Empfänger und befürchte, daß in dem Fall die ARGE das als Bedarfsgemeinschaft sehen würde. Unter welchen Kriterien würde diese Situation als normaler Mietvertrag anerkannt werden.
Drei antworten:
Johnny Cache
2006-07-22 02:17:25 UTC
Entsprechend der Ausfüllhinweise für den ALG2 Antrag:

"BedarfsgemeinschaftUnter Bedarfsgemeinschaft ist der erwerbsfähigeHilfebedürftige sowie der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner zu verstehen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten und erwerbsfähigen Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Ferner gehören zur Bedarfsgemeinschaft die im Haushalt lebenden Eltern oder ein Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes.

Nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft, möglicherweise aber zu einer Haushaltsgemeinschaft,können andere Personen gehören, wie z. B. Freundin, Tante, Schwägerin oder volljährige Kinder.

Die reine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft, zum Beispiel bei Studenten."



Wenn du in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung im Hause der Eltern wohnst, sollte es keine Probleme geben. Zumindest bei mir haben sie nicht rumgezickt.

Schließlich bekommst du eine Leistung (Wohnung) für die auch eine entsprechende Entlohnung gerechtfertigt ist. Wäre dem nicht so, könnte ich auch in eine andere Wohnung (welche die ARGE auf jeden Fall bezahlen müßte) umziehen und die Eltern die selbe Wohnung an jemand anderen vermieten. Technisch wäre das kein Unterschied.
zombiemutti1976
2006-07-22 02:00:01 UTC
Du wirst das auf keinen Fall durchbekommen da das Haus deinen Eltern gehört

Wenn du dort einziehst wird es auf alle Fälle als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und auch das Geld bzw die Rente deiner Eltern muss offen gelegt werden um Ihre Einnahmen anzurechnen bei Dir

Ob Arbeitsamt oder Sozi es wird angerechnet das Einkommen von euch beiden und laut ALG bist du gegenüber nicht Verpflichtet Miete zu zahlen da es das Eigenheim ist

Wäre es so würden das viele machen und das ist Betrug

Deine Mutter soll sich auf den Ämtern erkundigen was ihr noch zusteht aber gleich am Anfang das Haus wird auch als Wertanlage gerechnet

Da es Eigentum ist kann es sogar passieren das du es verkaufen musst



Das ist einem Bekannten passiert der seine Eigentumswohnung auch verkaufen musste

Mit dem Erlös muss er sich selber ersteinmal durchbringen das wird angerechnet auf die Monate



Beispiel du hast 20.000 Euro angespart

Du kannst nicht arbeiten aus welchen gründen auch immer - vom Amt würden dir im Monat 700 Euro inklusive Miete zustehen

Dann wird 20.000 durch 700 berechnet und du musst zum schluss 28 Monate mit dem Geld auskommen was du angespart hast vorher bekommst du kein Geld

Selbst wenn es weg ist - es wäre eigenes verschulden du würdest nichts bekommen



Gestern im TV war übrigens der Bericht über deine Situation

und die Kontrollen werden jetzt auch noch verschärft ab dem 1. September
2006-07-22 01:54:16 UTC
hi, das ist nicht so schwer wie es im ersten augenblick aussieht. Du bist dann keine bedarfsgemeinschaft mehr wenn du deinen eigenen haushalt hast. Also wenn du selber einkaufen gehst und der kühlschrank das auch zeigt, du hast im bad dein eigenes zeug wenn nicht sogar dein eigenes bad. Du musst selber an kleinigkeiten wie waschpulver denken. und du brauchst einen realistischen mietvertrag.... und wenn dich jemand fragt wieso du nach hause ziehst? na weil es immer noch günstiger ist wie eine eigene wohnung. Und außerdem bist du ja auch schließlich irgendwann einmal er erbe des ganzen....

ach ja und bedarfsgemeinschaften bekommen auch die miete gezahlt vom amt. habe eine zeitlang alg 2 bekommen und in einer wg gelebt. Habe die hälfte der gesamt miete bekommen....



Nachtrag: ich bin hauseigentümer, habe in meiner alg2 zeit miete für genau dieses haus an meine mutter gezahlt und als ichhinter her ausgezogen bin aus meinem haus habe ich auch noch miete vom amt bezahlt bekommen... du kannst ja auch begründen wieso du wieder nach hause ziehst. die kosten für beide parteien werden weniger. das sehen die mitarbeiter der agentur für arbeit immer ganz gerne!!!!!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...