Frage:
Muss ich als Vermieter Grundgebühr für einen jetzt unbenutzten Stromanschluss zahlen?
Max M
2008-11-09 23:47:31 UTC
Hallo!

In meinem privat genutzten Haus mit Einliegerwohnung ist jetzt mein Mieter ausgezogen und hat natürlich seinen Strom abgemeldet. Nun bekomme ich von meinem Versorger einen Brief, dass durch meine Stromentnahme automatisch ein Vertrag zustande gekommen sei. Ich habe aber nichts entnommen und deshalb rief ich dort an. Der Mensch am Telefon sagte mir, dass ich als Vermieter den Anschluss automatisch übernehmen müsse und auch Grundgebühr für den Zähler zahlen müsse. Wenn ich das nicht wolle, müsste ich den Zähler auf meine Kosten ausbauen lassen.

Das klingt mir doch sehr nach Abzocke!
Weiß jemand, ob das rechtens ist?
Acht antworten:
♣.pitsch-patsch.♣
2008-11-09 23:54:48 UTC
nee,nee du die haben Recht.

Sie stellen ja den Zähler und wenn du wieder vermietest haben deine Mieter Strom.

Wenn du die Grundgebühr sparen willst denk daran so eine De montage und eventuelle Wiedermontage ist nicht billig .
Nicole K
2008-11-10 07:53:40 UTC
klar ist das rechtens...ich meine du willst die wohung ja auch wieder vermieten und diese wohnung braucht strom..... also sind das kosten die du zahlen musst ..wäre ja genauso wenn die wohnung leer steht und du als vermieter die heizung anmachst(im winter) und du sagst du zahlst das nicht ...
Caroline
2008-11-10 07:56:15 UTC
Das ist leider so.

Wenn Du nicht mehr vermieten willst, dann lasse den Zähler ausbauen.
anonymous
2008-11-10 08:00:37 UTC
Klar ist das Abzocke hoch 3, aber leider doch rechtens. Meine Eltern haben auch vermietet und als der Mieter ausgezogen sind, musste die auch die Gebühr für den Zähler übernehmen oder verplomben lassen und das ist teuerer die Grundgebühr.



Mal was anderes: Ich zahle jahr(zehnte)lang jeden Monat eine Gebühr für den gleichen Zähler, wenn ich den kaufen würde, wäre er bestimmt billiger. die Stromkonzerne verdienen sich an den Zähler dumm und dusselig, nicht nur an den Strompreisen.



PS: Du kannst ja bis zum BGH ziehen und das überprüfen, aber hast du soviel Geld und Zeit?
farelapipi
2008-11-10 08:21:02 UTC
Ja, ist es. Wir haben den Zähler ausbauen lassen. Da sollte man sich aber vorher drüber im Klaren sein, ob man später wieder vermieten will oder nicht. Der Wiedereinbau kostet nämlich auch wieder einwenig.
anonymous
2008-11-12 21:08:02 UTC
Ersatzweise kann man als Vermieter auch die Kosten für den Elektriker für den Ausbau und Wiedereinbau des Zählers berappen.

Wer vorhat abzureißen oder auf weitere Vermietung zu verzichten - sollte das getrost tun!
Sprendlinger
2008-11-10 09:25:20 UTC
Bei uns lassen die Stadtwerke den Zähler ohne Kosten für ca 6 Monate in der Wohnung. Danach erst muss der Vermieter die Grundgebühr übernehmen. Sei vorsichtig mit dem Zähler ausbauen lassen, denn dann .wird die Elektroinstallation nach neusten Vorschriften verlangt und das kann uU sehr teuer werden
anonymous
2008-11-10 08:36:44 UTC
Dein Versorger hat scheinbar recht, du musst unabhängig vom Verbrauch etwas bezahlen, darum heißt es ja Grundgebühr!



Allerdings ist die Formulierung mit dem "automatisch" zustande gekommenen Vertrag seltsam. Eventuell besteht kein Vertrag zwischen dem Stromversorger und dir. Das würde mich aber wundern, den Stromzähler lässt doch fast immer der Hausbesitzer einbauen, gerade bei einer Einliegerwohnung, du hast also vermutlich eine ( wie auch immer geartete) Vertragsbeziehung.



Aber du könntest den Stromanbieter wechseln, vielleicht findest du einen ohne Grundgebühr. Dann darf auch der Stromzähler nicht ausgebaut werden.

Übrigens musst du niemanden in dein Haus lassen, so einfach ist das mit dem Ausbau des Stromzählers also nicht. Die Drohung ist ein beliebtes Druckmittel der Stromversorger.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...