Der Vermieter darf den Mietvertrag kündigen, wenn er einen wichtigen Grund hat. Meist sind das Mietrückstände in der Höhe von mind. 2 Monatsmieten oder Eigenbedarf. Eigenbedarf heißt, der Vermieter braucht die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige. Weitere Gründe sind Verstöße gegen die Hausordnung, respektloser Umgang mit dem Vermieter oder weiteren Mietern.... Also, wenn die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar ist. In den Fällen muß der Mieter jedoch zuerst auf sein Fehlverhalten hingewiesen (abgemahnt) werden.
2006-06-20 15:31:12 UTC
wenn man nicht die miete zahlt ,wenn man trotz hausordnung öfter dagegen verstößt zB
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