Frage:
Darf der Vermieter noch fodern?
Line85
2006-09-05 12:50:19 UTC
Hallo, könnt ihr mir helfen? Angenommen ich habe ein Mietvertrag geschlossen, der mich verpflichtet 2 Jahre in der Mietsache zuverbleiben. Oder anstelle einen Nachmieter zufinden wenn ich vorher ausziehe. So angenommen, ich finde keinen NAchmieter, dann muss ich die Miete solange weiter zahlen bis die 2 Jahre um sind. Was ist aber wenn der Vermieter die Mietsache weiter vermietet, in den 2 Jahren. Bin ich dann weiterhin verpflichtet die Miete zuzahlen bis die 2 Jahre um sind? Lg und danke für eure Hilfe
Acht antworten:
grosse_daus
2006-09-05 13:01:59 UTC
Der Vermieter darf das Geld nur aufgrund eines drohenden Verdienstsentganges fordern. Der Sinn ist demnach, dass der Vermieter keinen Verlust aufgrund plötzlichen Auszugs des Mieters erleidet. Wenn er einen Nachmieter gefunden hat, dann ist diese Gefahr nicht gegeben und der Mieter ist aus dieser Verpflichtung entbunden. Da der Nachmieter entsprechend selbst in den Vertrag eintritt, ist der Vormieter auch nicht für die Dauer des Mietverhältnisses verantwortlich zu machen (zB der Nachmieter zieht bereits nach 2 Monaten wieder aus).
2006-09-05 20:03:12 UTC
Hallo,



wenn der Vermieter die Wohnung weitervermietet bist Du draussen, ebenso wenn Du einen Nachmieter findest. Da gibt es kein wenn und aber ..... und da kann Dein Mietvertrag noch 50 Jahre laufen



Und bitte sei bei der nächsten Frage so lieb, achte ein wenig auf Deine Rechtschreibung, musste vor der Beantwortung zum k*****
2006-09-05 19:53:58 UTC
Wenn der Vermieter innerhalb dieser 2 Jahre einen zahlenden Nachmieter reintut ist die Antwort ein klares NEIN, denn sonst würde er ja doppelt kassieren.
Berni
2006-09-06 00:03:32 UTC
Du mußt die Miete solange bezahlen bis innerhalb der zwei Jahre

ein Nachfolgemieter eingezogen ist. Der Vermieter darf nicht für

ein und dieselbe Wohnung von zwei Seiten Miete ´kassieren.
2006-09-05 22:27:50 UTC
Sicherer ist es in diesem Falle selber einen Nachmieter oder Untermieter zu stellen!



Solange der Vermieter keinen Nachmieter gefunden hat, und in diesem Fall kann er sich alle Zeit der Welt lassen, bist Du weiter zahlungspflichtig, solange bis der Vertrag ausläuft oder ein neuer Mieter NACHWEISLICH eingezogen ist. Auf Deutsch, Du bist für ein Jahr ganz auf sein Wohlwollen angewiesen!

Ausnahme: Eine neue (schriftliche) Regelung zwischen Dir und Deinem Vermieter würde den Mietvertrag ausser Kraft setzen.

(Gibt es im Vertrag noch Übergangsregelungen?)
Advicer
2006-09-05 21:28:16 UTC
Grundsätzlich gilt, Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda). Wenn ein Mietvertrag vorfristig beendet werden soll und kein Nachmieter gestellt werden kann, hat man dem Vermieter den Schaden so lange zu zahlen, bis keiner mehr eintritt.



Daneben ist der Vermieter zur Schadenminimierung verpflichtet.



Ein Doppelkassieren von Alt- und Neumieter ist als "ungerechtfertigte Bereicherung" nicht zulässig.
susi
2006-09-05 21:03:46 UTC
Sobald die Wohnung neu vermietet ist hat der Eigentümer kein Recht mehr von Dir noch Miete zu verlangen.
kriegerin25
2006-09-05 20:21:28 UTC
ich hatte eine wohnung mit einem 2 jahresvertrag und als ich nach einem jahr ausziehen wollte und auch einen nachmieter hatte, habe ich 500 DM noch an den vermieter zahlen muessen. war damals erst 19 und habe das gemacht, aber ich glaube heute dass das nicht mit rechten dingen zuging.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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