Es gibt grundsätzlich fünf Möglichkeiten zum Thema Renovierung:
1. Wenn nichts im Mietvertrag zum Thema Renovierung steht, brauchst Du gar nichts zu machen.
2. Wenn im Mietvertrag (früher mal üblich) bestimmte Fristen für Renovierungen stehen, z. B. Küche und Bad alle 3 Jahre etc., so hast Du die Wahl: entweder wiederkehrende Renovierungen zu den jeweiligen Fristen, oder einmal alles beim Auszug.
3. Renovierung beim Einzug (bei Dir offenbar der Fall, der Form halber kannst Du Dich absichern, wenn im Mietvertrag dieses festgehalten wird. Weitere Pflichten zur Renovierung sind damit automatisch ausgeschlossen. Achtung: Wenn Du eine frisch renovierte Wohnung übernommen hast, hast sie aber gleich ein zweites Mal renovierst, weil es Dir so wie vorgefunden nicht gefiel, so gilt trotzdem: Du hast eine renovierte Wohnung übernommen, und Du must sie frisch renoviert wieder abgeben!)
4. Renovierung beim Auszug
5. Wenn unzulässigerweise im Mietvertrag steht, dass Du innerhalb bestimmter Fristen renovieren musst, und außerdem beim Auszug, so ist der ganze Renovierungsparagraph in Deinem Mietvertrag sittenwidrig, und Du brauchst gar nichts zu machen. Diese Regelung ist relativ neu, und wird von vielen Leuten falsch verstanden. Einige glauben zum Beispiel, das der Mieter beim Auszug aufgrund dieses Grundsatzurteils grundsätzlich nicht mehr renovieren müsse, was natürlich Unfug ist.