Frage:
Darf Vermieter in meiner Abwesenheit meine Heizkörper runterdrehen?
anonymous
2009-01-26 00:30:53 UTC
Folgendes:
In meinen Mietpreis ist auch ein NK. Anteil für Strom, Heizung etc. drin.
Kurz nach meinem Einzug fing er mit Andeutungen an, dass man ja auf Energieverbrau achten soll und und. Ging dann weiter und meinte das ich ja doch bestimmt die Heizung auf 1 runter drehe wenn ich nicht zu Hause bin.
Da ich ja Miete inkl. Nebenkosten bezahle bin ich nicht weiter drauf eingegangen und habe es so belassen wie ich es sonst auch immer gemacht habe.
Im Winter läufft meine Heizung auf Stufe 3. Also genau in der Mitte.
Mit Nachtabsenkung etc habe ich ne Temperatur von ca. 21 bis 22 Grad.
Finde ich nicht zu viel und nicht zu wenig.
Jetzt komme ich nach einem Wochenende bei der Freundin wieder zurück und muss feststellen, dass wohl mein Vermieter meine Heizkörper in meinen Wohnräumen auf 1 runter gedreht hat.

Also ist er in meine Wohnung ohne Ankündigung rein und hat am Heizkörper gedreht.

Hat er irgendeine Berechtigung dafür?
Da ich oft am WE nicht da bin, habe ich ein leicht seltsames Gefühl dabei, dass ich dort Privates und Wertgegenstände rumliegen habe und er streift in meiner Wohnung rum.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Zwanzig antworten:
Tawarisch Natschalnik
2009-01-26 00:35:15 UTC
Er darf überhaupt nicht in deine Wohnung . Wenn er trotzdem drin war , ist das sogar strafbar .

Willst du dich aber nicht mit ihm rumstreiten , tausch doch einfach das Türschloss aus , schon kann er nicht mehr rein .
anonymous
2009-01-26 08:39:32 UTC
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Vermieter für angemessene Beheizbarkeit zu sorgen hat. Er darf dazu aber nicht ohne Zustimmung die Mieträume betreten!
anonymous
2009-01-26 08:41:42 UTC
Das darf er auf keinen Fall!



Installiere eine 24-Stunden-Webcam, so hast du für eine Gerichtsverhandlung wenigstens Beweismaterial zur Verfügung.
saloniki
2009-01-26 08:46:36 UTC
Nein, er darf nicht.

Landgericht Berlin (64 S 305/98)

Wenn ein Vermieter die Mieterwohnung ohne vorherige Ankündigung und ohne sich zu vergewissern, ob jemand zu Hause ist, mit Hilfe eines eigenen bzw. eines Zweitschlüssels betritt, kann der Mieter fristlos kündigen.



Das Landgericht Berlin (64 S 305/98) entschied, dass das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters darstellt, mithin eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schluessel.htm



@Tom,

ja da hast du leider Recht,ich glaube auch, dass der Mieter in der Beweispflicht ist. Persönlich würde ich mein Türschloss auswechseln.
anonymous
2009-01-26 08:45:19 UTC
Türschloss austauschen und gut, aber da ist ja eh was schief. Strom in den Nebenkosten teilweise enthalten klingt eher nach nem Wohnheim, denn beim Strom ist man normal Einzelabnehmer. Aber so hat niemand was in deiner WH verloren, keine Frage.



@ Saloniki ... das mit dem kündigen stimmt schon, aber der Mieter hat auch nachzuweisen das der Vermieter die WH betreten hat und das so zu belegen das es passt sollte super schwer sein. Alleine wenn der Vermieter hergeht und sagt das er niemals die Wh betreten hat macht diese Kündigung schon hinfällig. Da einen rechtsgültigen Beweis zu bringen ist schon arg schwer.
Silli
2009-01-26 08:38:23 UTC
Lass dir das nicht gefallen. Er darf nicht ohne Ankündigung in deine Wohnung und schon gar nicht wenn du nicht dabei bist. Du zahlst deine Heizkosten, also kann ihm egal sein wie deine Heizung eingestellt ist.
♣.pitsch-patsch.♣
2009-01-26 08:42:46 UTC
Ohne einen Termin oder triftigen Grund (Wasserrohrbruch,Feuer usw) darf der Vermieter nicht deine Wohnung betreten.

Kann als hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden je nach deinem Verhältnis zu ihm entweder es dir verbitten oder stärkeres Geschütz auffahren sprich Anzeige.
Magnum
2009-01-26 19:12:27 UTC
Prinzipiell hat der Vermieter das Recht die vermietete Wohnung zu besichtigen,aber nur mit terminlicher Absprache des Mieters.Sollte sich der Vermieter unberechtigten Zugang verschaffen ,gilt dies als Hausfriedensbruch und sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.Die beste Möglichkeit der Kontrolle ist das Schloss der Wohnung zu wechseln. Aller Wahrscheinlichkeit hat der Vermieter noch einen Zweitschlüssel.
Johnny
2009-01-26 09:28:21 UTC
Der Vermieter darf nicht in deine Wohnung. Er hat nur das Recht, die Wohnung zu betreten, wenn du es ihm ausdrücklich erlaubst bzw. wenn er dir vorher ankündigt, dass er gerne die Wohnung besichtigen würde und mit dir einen Termin vereinbart. Einfach so in deine Wohnung latschen ist Hausfriedensbruch und somit strafbar. Wehre dich dagegen.

Und die Begründung "Heizkosten sparen" zählt nicht. Das geht ihn nichts an. Wenn er meint, du würdest zuviel verbrauchen, muss er die Nebenkostenpauschale hochsetzen oder eine Abrechnung schreiben.
anonymous
2009-01-26 08:53:09 UTC
Huch, ich glaube ich spinne...nein, natürlich darf er nicht einfach so in deine Wohnung, noch dazu ohne dein Wissen und ohne Ankündigung. Wieso hat er überhaupt Schlüssel? Wie du deine Heizung einstellst ist allein deine Sache, er hat keinerlei Recht dazu. So eine Frechheit!

Außerdem ist es erwiesen, dass das ständige Ausdrehen der heizkörper unsinnig ist. Besser die heizung bleibt konstant auf einen Mittelwert eingestellt, das ist heiz- und energietechnisch optimal.
anonymous
2009-01-26 08:43:43 UTC
er darf deine Mieträume nicht betreten, du kannst den Schlüssel einfordern und er kann dir nicht vorschreiben, wie warm für dich warm genug ist. Wende dich an den Mieterverein, Anwalt etc.. such dir bald was Neues und frag ihn mal, ob du während seiner Abewesenheit ungefragt in seiner Wohnung aufräumen darfst..
anonymous
2009-01-28 10:29:06 UTC
Tausch den Schließzylinder in der Wohnungstür aus. Dein Vermieter hat enzgegen geltendem Recht einen Schlüsel deiner Wohnung behalten- oder wußtest du, dass er einen hat?

Er hat gegen deinen Willen die Wohnung betreten. Das darf er nicht. Du bist in der Mietzeit "Besitzer" der Wohnung und hast das Hausrecht. Er begeht Hausfriedensbruch, wenn er die Wohnung ohne dein Einverständnis in nicht dringlichen Fällen(Brand, Wasserrohrbruch) betritt.
Anne
2009-01-27 07:35:00 UTC
Als erstes einmal macht sich dein Vermieter strafbar, dir nicht alle Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen und zweitens wenn er diese auch noch nutzt - wie in deinem Fall, um die Heizung herunter zu drehen.



Setze deinen Vermieter schriftlich davon in Kenntnis, dass er dir alle Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen hat und zwar sofort. Sollte er noch einmal deine Wohnung inh deiner Abwesenheit betreten, wirst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Denn das Recht hast du dazu!!

Bleibe aber in deinem Brief sachlich.



Sollte er nicht reagieren, baue ein neues Schloss ein, um sicher zu gehen, dass dein Vermieter noch einmal deine Wohnung gegen deinen Willen betreten kann. Da ich selber Vermieter bin, kenne ich sowohl meine Rechte als auch die des Mieters.
Carola S
2009-01-26 23:36:11 UTC
Stell deinen Vermieter zu Rede, weil er nicht ohne dein Einverständnis in die Wohnung darf. Bei der Gelegenheit solltest du ihn darauf aufmerksam machen, was mit unterkühlten Wohnungen geschieht, z.B. Schimmel, Feuchtigkeit, Rohrbruch etc. und dafür muß dann nicht du sondern er aufkommen.
Papakom
2009-01-26 17:36:02 UTC
Er hat Hausfriedensbruch begangen . Und er darf deine Heizung nicht runter drehen . Mein Tipp , besorge dir eine Minikamera die Du an einem Pc oder Videorekorder anschliessen kannst . Platziere sie so daß man sie nicht sieht . So hast Du auf jedenfall Beweise .

Oder tausche das Türschloss aus .Der Vermieter hat kein Recht einen zweit Schlüssel zu haben .
hulga
2009-01-26 10:01:14 UTC
dein vermieter hat kein recht, deine wohnung zu betreten.

damit kann er sich strafbar machen.

er hat auch kein recht auf einen schlüssel.

tausche doch das schloss aus, dazu bist du berechtigt.

habe ich auch schon erlebt, die kosten für das schloss, habe ich von der miete abgezogen und es kam kein wiederspruch, seitens meines vermieters.

an deiner stelle würdeich mir allerdings eine andere wohnung suchen, da das verhältnis zum vermieter massiv gestört ist.

gruss
Sprendlinger
2009-01-26 09:06:31 UTC
Grundsätzlich darf der Vermieter nicht in Deine Wohnung. Auch ist das pauschale Abrechnung von Nebenkosten meist nicht zulässig. Mache einfach ein anderes Schloss in die Wohnungstür und das Problem ist beseitigt. Du wohnst ja nur 3 Monate dort.
anonymous
2009-01-26 09:03:43 UTC
Hausfriedensbruch

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland - trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB - "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung" - ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt

Gesetzlichkeit

Der Tatbestand des Hausfriedensbruch ist in Deutschland in den §§ 123f. Strafgesetzbuch geregelt und umfasst neben dem Grundtatbestand (§ 123 StGB) auch die Qualifikation des schweren Hausfriedensbruchs (§ 124 StGB). Tatbestandsmerkmale



Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.
anonymous
2009-01-26 12:26:53 UTC
Der Vermieter darf nicht ohne einer schrieftlichen genehmigung vom Mieter die Räumlichkeiten betreten und die Heitzkörper runter drehen, macht der Vermieter es denn noch, macht er sich Strafbar. Nach dem heutigem Gesetz ist das Hausfriedensbruch.
wow
2009-01-26 09:04:51 UTC
selbstredend darf der Vermieter die Wohnung in Abwesenheit des Mieters nicht oder nur mit dessen Einverständnis betreten.



Ist die Heizanlage nur generell steuerbar, wird sorgsamer Umgang mit der Energie bei Abwesenheit aus der Wohnung allerdings vorausgesetzt, da in diesem Falle aufgedrehte Heizkörperventile bzgl. des Verbrauchs die Gemeinschaft ja nachteilig betreffen. Sollte also der Mieter für längere Zeit aus der Wohnung abwesend sein und dabei vergessen haben, die Heizkörperventile optimal einzustellen, ist Absprache darüber erforderlich, wie in dem Falle zukünftig zu verfahren ist.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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