Frage:
Mieter benutzen Dachboden vertragswidrig und stellen den Hausflur zu. Was tun?
chrissies_chaos_cats
2008-08-12 04:58:04 UTC
Die Mieter (älteres Ehepaar) wohnen seit nunmehr 18 Jahren in einer Dachgeschosswohnung.

Im Mietvertrag ist geregelt, dass sie den Dachboden als "Trockenraum" nutzen dürfen weil es für sie einfach praktischer ist. Die anderen Mietparteien (1 weiterer Mieter und der Vermieter) trocknen ihre Wäsche im Keller.
Seit mehreren Jahren nutzen die Mieter aber auch den Dachboden zum Unterstellen ihrer persönlichen Gegenstände. Es wurden 2 Kommoden aufgestellt die mit Dias gefüllt sind, 1 Ventilator und mehrere Koffer. Bisher wurde dieses Verhalten geduldet obwohl den Mietern ein sehr großen Kellerraum und unter der Dachbodentreppe ein Einbauschrank zur verfügung steht, die aber auch bereits übervoll sind.

Als der Vermieter letzte Woche auf den Dachboden musste um dort zu reinigen (der Schornsteinfeger war da und hatte etwas Dreck gemacht) gab es erhebliche Schwierigkeiten mit dem Putzeimer überhaupt hoch zu kommen denn vor der Wohnung des Mieters stehen noch eine weitere Kommode, eine riesige Blumenbank mit deckenhohen Pflanzen, ein Tisch mit einer Blumenvase, ein Hocker und ein Küchenstuhl.
Dem Vermieter reichte es endgültig und er schrieb eine Abmahnung, in der er sagte dass dieses Verhalten nicht länger hingenommen wird.
Treppenhäuser und Flure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen!
Es wurde eine Frist (2 Wochen) gesetzt, die aufgestellten Sachen aus dem Hausflur zu entfernen, räumte zudem ein dass er gegen Pflanzen in normalem Maß am Fenster oder auf einer Blumenbank nichts hat solange dadurch die Rettungswege nicht versperrt werden.

Des Weiteren wurde dazu aufgefordert, den Trockenraum im Dachboden ausschließlich als solchen zu nutzen und alle dort gelagerten Gegenstände zu entfernen die nicht der Trocknung von frisch gewaschener Wäsche dienen, da eine Lagerung auf dem Dachboden aus Brandschutztechnischen Gründen nicht mehr toleriert wird und außerdem ein vertragswidriges Verhalten darstellt was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

Nun haben die Mieter angekündigt weiterhin wie bisher zu verfahren und nicht zu räumen da sie nicht wissen wohin mit den Sachen -Wie gesagt es steht ein GROSSER Keller zur Verfügung!

Es wäre kein Problem ein Gutachten von dem Schornsteinfeger (der die Dinge oben bemängelt hatte) zu bekommen dass es sich bei den Dingen tatsächlich um eine Gefahr handelt.

Rechtfertigt das weitere Lagern der Gegenstände eine fristlose Kündigung weil sie ja bereits eine Abmahnung mit Fristsetzung erhalten haben?

Wie soll der Vermieter sich nun verhalten wenn die Frist verstrichen ist?

Die Lagerung der Dinge war bisher toleriert, weil dem Vermieter nicht bewusst war, dass es sich um eine Gefahr handelt wenn auf dem Dachboden Dinge gelagert werden.
Zwölf antworten:
anonymous
2008-08-12 21:17:42 UTC
Da ist ja eine besonders fiese Art von Mieter, den ihr da habt. Sie sind offensichtlich der Meinung, mit der Vermieterin umspringen zu können wie sie wollen. Das ist leider sehr oft der Fall, wenn diese älter sind.



Nach dem was du hier schilderst, habt ihr fast alles richtig gemacht. Zuerst zum Fehler, den ihr meiner Ansicht nach gemacht habt. Die Rettungswege haben frei zu sein. Da kann nicht vielleicht doch eine Blumenbank stehen. Nein! Maximal auf dem Fensterbrett. Deine Oma hat es zwar gut gemeint, aber hier torpediert sie mit der Teilerlaubnis doch etwas im Treppenhaus abzustellen ihre eigene Entscheidung. Mit der Abmahnung und der Fristsetzung denke ich seid ihr auf der richtigen Seite,



Informiert euch beim Haus & Grund vor Ort welche Möglichkeiten ihr noch habt. Ganz gleich, wie lange ein Mietvertrag existiert, eine Kündigung - ganz zu schweigen von einer fristlosen - ist nicht so einfach durchzusetzen. So wie du deine Mieter schilderst, werden sie den Termin verstreichen lassen und ihr werdet unter erneuter Terminsetzung die Beräumung fordern müssen. Sie bauen halt einfach drauf, dass deine Oma nicht genug Kraft und Durchhaltevermögen hat diesen Stress durchzuziehen. Außerdem sollte zusätzlich eine gesonderte Abmahnung wegen der Beschimpfung erfolgen. Denn erfolgen mehrere solcher Abmahungen kann dies hilfreich sein für ein Gerichtsverfahren, sollte es soweit kommen.Bevor deine Oma soweit geht, sollte sie in einer letzen Abmahnung mit Fristsetzung, androhen, die Sachen kostenpflichtig zu entfernen und die Kosten dem Mieter der Dachwohnung in Rechnung stellen. Ein Schreiben vom Schornsteinfeger wegen des gefährdeten Brandschutzes ist hilfreich. So wie ich es verstehe, hat deine Oma zwar längere Zeit das Abstellen von Kleinigkeiten geduldet, aber dennoch das Recht auf Beräumung des Bodens nicht verwirkt.



Auch wenn hier einige meinen, es würde ja kein Mieter behindert, der Brandschutz geht vor allem anderen. Auf jeden Fall mit kurzen Notizen noch alles protkollieren, was so alles passiert ist. Am besten noch ein paar Fotos von Dachboden und Treppenhaus. Und bitte vergiss bitte nicht: Nicht auf die Beschimpfungen mit gleichem reagieren. Ich weiß es fällt schwer sachlich zu bleiben - ich habe so etwas schon selber durch.



Viel Glück!!



Hier schreibt Mausekatze68, dass Beleidigung reicht um eine Kündigung erfolgreich aussprechen zu können. Leider kann ich das so nicht bestätigen. Und außerdem hat der Gesetzgeber die Hürden dafür recht hoch gesetzt.



Wenn du bzw. deine Oma noch nicht sicher seid, sprecht die konkrete Situationen bei Haus & Grund ab. Bei mir hier vor Ort sagen sie einem, ob es schon ausreichen könnte, um vor Gericht auch Erfolg zu haben. Denn nichts ist ärgerlicher, wenn der Richter gegen den Vermieter entscheidet, bloß weil er nicht ausreichend oft dem Mieter Möglichkeiten zum Einlenken gegeben hat.
Poppy_I.
2008-08-12 12:14:47 UTC
Ich bin kein Rechtsanwalt. Also kann ich zur rein rechtlichen Lage nichts beitragen.



Es entsteht der Eindruck, dass die Mieter die Abmahnung nicht sehr ernst nehmen, weil ihnen die plötzliche Änderung nicht einsichtig ist. Vielleicht wäre ein hinzuziehen des Schornsteinfegers hilfreich, damit die Mieter verstehen, wie wichtig das auch für sie ist.



Zum Abtransport der Kommoden - vielleicht liegt es auch am Alter der Mieter. Nicht jeder kann, in fortgeschrittenem Alter, solche kompakten Dinge wie Kommoden über ein Treppenhaus transportieren. Da könnte vielleicht Hilfestellung angeboten werden?



Das könnte auch das etwas angespannte Verhältnis wieder auflockern.



Nachtrag: Das Verhältnis scheint mehr als etwas angespannt zu sein. @ Perro: Gute Antwort!
Sprendlinger
2008-08-12 12:07:31 UTC
Als vermieter sollte man sich beim Haus und Grundbesitzerverein eine Beratung holen oder einen Anwalt aufsuchen. Bei manchen Fällen genügt eine einmalige Abmahnung, in anderen Fallen muß vor Kündigung mindestens 2mal abgemahnt werden. Eine fristlose Kündigung wird aber in keinem Fall möglich sein.
anonymous
2008-08-12 12:18:28 UTC
Üblicher Kleinkrieg unter Mietern!



Wer mit Menschen vernünftig umgeht, der erntet meist auch Vernunft, da gibt es aber so ein nettes Sprichwort: "So wie es in den Wald hineinschallt, schallt es auch wieder heraus"



Brandgefahr? Natürlich, man kann auch ein Konstrukt gestalten, 1 oder 2 Kommoden gefüllt mit Dias, neigen nicht zur Selbstentzündung, denn dann müsste man ja die Dachbalken gleich mit entfernen, weil aus Holz.



Nachdem ich die Ausführungen gelesen habe, würde es mich noch interessieren, wieviel Mietparteien über den alten Leuten noch wohnen (Stockwerke).



ERGÄNZUNG zu Deinen Details:

So habe ich es mir fast gedacht - über den Mietern wohnt niemand mehr. Sie verstellen also mit ihrer Kommode niemand den "Rettungs- und Fluchtweg", außer sich selbst!

Schön, dass Du so besorgt um ihre Unversehrtheit bist.



Am besten wird es für Euch sein, ihr kündigt ihnen die Wohnung und dann wünsche ich Euch neue Mieter, die keine 18 Jahre mehr bei Euch wohnen und ihre Miete pünktlich zahlen, sondern "Mietnomaden vom Feinsten" wie ich sie als Vermieter schon hatte und die Euch keine Miete bezahlen und wenn ihr sie endlich wieder los seid, die Wohnung in einem Zustand hinterlassen, dass ihr mehrere tausend Euro investieren dürft, um sie wieder bewohnbar zu machen.



Mieter, ganz besonders ordentliche, sind Menschen mit all ihren Schwächen und Stärken - keine Sklaven für die Willkür von Vermietern. Ich als Vermieter weiß was anständige Mieter wert sind und schaue über Kleinigkeiten großzügig hinweg.
micewomiac
2008-08-12 13:32:32 UTC
Wenn sie sich vertragswidrig verhalten und trotz Abmahnung nichts ändern, droht den Mietern ein Rausschmiss. Es wird sicher im Vertrag stehen, das man das so nicht darf. Doch wenn der Vermieter dieses schon soooo lange duldet, wird es doch nicht so einfach gehen. Der Vermieter wird sich am Anwalt wenden müssen, und die Mieter werden dieses wahrscheinlich auch tun.

Wenn die Mieter die Flure vollstellen und Fluchtwege versperren, dann ist es vertragswidrig.

Das die Leute nicht wissen wohin mit dem Kram kann den Vermieter egal sein.

Ich denke mal an eine Räumungsklage und das kann dauern. Am besten wäre natürlich eine Einigung , Privat.



Naja, als Mitbewohner im Haus könnte es euch doch egal sein.
uweelena
2008-08-12 12:24:11 UTC
Hä, als Vermieter würde ich ein Rundschreiben los lassen , das das alles zu entfernen ist mit einer Frist. Dabei würde auch dann stehen das diese dann als Sperrmüll angesehen wird und auf kosten der MIeter entsorgt wird. Ja so ist das nun mal , immer der Kleinkrieg, mann bin ich froh, der Nächste Nachbar ist mal gute 50 Meter weg.
horsch
2008-08-13 09:21:45 UTC
Eine fristlose Kündigung ist deswegen noch nicht möglich. Es bleibt nur der Klageweg. Erst wenn sie zur Beseitigung verurteilt würden und dem Urteil nicht nachkämen, wäre die fristlose Kündigung möglich!
anonymous
2008-08-12 16:50:18 UTC
Mir stellt sich hier eine ganz andere Frage: Wollt ihr die Mieter loswerden, oder wollt ihr lediglich eine Änderung ihres Verhaltens bewirken??

Falls die zweite Variante gewünscht ist, dann solltet ihr den "älteren" Herrschaften evtl. Hilfe anbieten.

Diese könnte z.B. beim Umräumen der Kommoden vonnöten sein, evtl. kann man einen Container zum Ausmisten bestellen, bzw. den "Sperrmüll" aus dem Keller räumen. Danach könnte man z.B. die Dinge vom Dachboden in den Keller stellen.Damit wäre doch jedem geholfen, oder ??



Nachtrag:

Tja, da bleibt euch wohl nur der "normale" Weg! Schreibt eine Kündigung- aber auch diese muß gut begründet werden.

Erkundigt euch vorher bei einem Anwalt oder dem o.a. Verein!

Der Kündigunsschutz bietet Fairness für beide Seiten!!
Stephan F
2008-08-14 18:48:27 UTC
Versucht dort jemand nen grund zu suchen, weil der Eigenbedarf nicht gegeben ist??





PFUI!!!!!!!



Nach 18 jahren kann man, sollte man sich vernünftig unterhalten können.



Und soooooooo schlimm können die Mieter net sein, wenn sie schon 18 da sind....



Bitte
anonymous
2008-08-13 13:42:02 UTC
Beleidigungen allein rechtfertigen in eurem Fall schon die Kündigung. Das ist unzumutbar, dass deine Oma mit Leuten in ihrem Haus zusammenwohnen soll, die sich ihr gegenüber so danebenbenehmen.

Der zweite Link beschreibt zwar den umgekehrten Fall, aber für euch gilt das auch.
Sonja B
2008-08-12 12:04:52 UTC
Ihr als Mieter könnte euch nur an den Vermieter wenden, der dann auch dafür zu sorgen hat, daß die Vertragsklauseln eingehalten werden.

Falls der Vermieter (warum auch immer) dazu nicht in der Lage ist, könntet ihr (alle Mieter) zusammen einen Anwalt nehmen und es versuchen per Gesetz durchzubekommen.



Wenn alles andere nicht hilft...dann geht es nicht anders
anonymous
2008-08-12 12:06:45 UTC
Laßt doch die alten Leutchen in Ruhe, was stört Euch das denn?



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Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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