Frage:
Muß ich bei Auszug aus Mietwohnung Linoleum-Boden erneuern?
2006-08-15 11:13:05 UTC
Ziehe nach 18 Jahren aus meiner DDR-Plattenbau-Whg. aus (Erstbezug), der Original Linoleum-Boden sieht nicht mehr gut aus, ich habe sogar ein Fleck gesehen, da fehlt die Linoleumoberschicht. Natürlich würde ich nicht gern auf meine Kaution (in meinem Fall AWG-Anteile) verzichten. Ich vermute, dass nach solanger Zeit der Vermieter sowieso den Fußbodenbelag wechseln muss. Bevor ich dort anrufe und nachfrage, würde ich gern etwas mehr darüber wissen. Freue mich auch über Wohnungs-Abnahme-Erfahrungs-Berichte.
Neun antworten:
Gernuv
2006-08-15 11:35:44 UTC
Vom Gesetzgeber wird eine Abnutzungsklausel angemerkt,welche z.b. auch bei Laminat zum tragen kommt also musst du das Laminat nicht ersetzen.

Nach 18Jahren kann keiner verlangen das das Laminat noch wie neu aussieht.

Ich gebe dir mal ein Link

http://www.123recht.net/default.asp

hier kannst du im Forum mietrecht nochmals nachlesen was ich geschrieben habe und schau mal bitte unter dem Ratgeber,Mietrecht nach da findest du auch zu den renovieren

einige Tipps die von Anwälten niedergeschrieben worden sind.

Keine Angst das ist alles Kostenlos zum Lesen.
tilaner
2006-08-15 20:39:27 UTC
es kommt ganz auf den Vertrag an. An deiner Stelle werde ich auch zur Verbraucherzentrale gehen und dir einen Anwalt besorgen. Manchmal haben alte Verträge keine Gültigkeit.
nachtigall
2006-08-15 19:09:48 UTC
Nein, auf keinen Fall. Gehört zur Mietsache wie Wanne und Toilette. Wohnt sich ab und sieht natürlich nach 18 Jahren nicht mehr nagelneu aus.
mona910551
2006-08-15 18:47:55 UTC
Nach so vielen Jahren ist der Boden abgenutzt, da muss der Vermieter eh den Belag erneuern.

Aber auf keinen Fall auf deine Kosten!!!
Berthold
2006-08-15 18:46:32 UTC
Soviel ich weiß, nicht...
Raschönstein
2006-08-15 18:45:48 UTC
Linoleumboden ist "Standardfußboden" in Mietwohbauten.

Er unterliegt einer natürlichen Abnutzung, die durch den Mietzins abgegolten ist. Wenn der relativ neue Boden nach kurzer Mietdauer durch Farbe oder Löcher mutwillig beschädigt wurde, so ist ein "Nutzungsausfall-Anteil" zu zahlen.

Hier in Deinem Fall sind nach 18 Jahren Nutzung keinerlei Zahlungen zu erwarten.
fee
2006-08-15 18:40:54 UTC
Der Fußboden ist doch nach so viel Jahren total abgenutzt. Da kann ich mir nicht vorstellen, daß Du einen neuen Boden verlegen mußt!

Schau einfach bei YAHOO Mietrecht nach!!!!
Anne
2006-08-15 18:25:36 UTC
http://www.123recht.net/article.asp?a=10936



Kuck mal hier rein.
Sandra
2006-08-15 18:20:40 UTC
Fußboden ist nach 10 Jahren abgewohnt. Wir sind nach 6 Jahren ausgezogen und mußten anteilig bezahlen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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