Frage:
Kündigungsfristen bei Mietwohnungen?
2006-08-11 06:01:08 UTC
Wie lange beträgt die Kündigungszeit bei Mietverträgen, wenn man erst 8 Monate in dieser Wohnung wohnt und erhebliche Mängel sind, die nicht behoben worden sind.

Wie lange ist da die Kündigungsfrist?

Für die Behebung der Mängel ist eine Frist angesetzt worde. Wenn die Frist verstrichen ist und diese Mängel nich behoben worden sind, kann ich dann ohne Kündigungsfrist ausziehen?
Fünf antworten:
2006-08-11 06:10:04 UTC
Hallo,



die Kündigungsfrist ist für gewöhnlich 3 Monate. Meistens sind diese Fristen aber in dem Mietvertrag festgelegt. Schau doch mal dort nach.

Wenn die Mängel aber gesundheitsschädlich sind, kannst du mit einem enormen Kraftaufwand vielleicht auch schon früher ausziehen. Erkundige dich doch mal bei dem Mieterschutzbund. Die können dir auf jeden Fall qualifizierte Hilfe geben.
Elisabeth
2006-08-11 13:08:49 UTC
Bei besonders schwerwiegenden Mängeln der Mietsache ist der der Mieter auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.



1. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:



a) Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs der Mietsache, § 543 BGB



Ist die Mietsache mit so erheblichen Mängeln behaftet, dass dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt werden kann, so ist der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.



Beispiele: Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilzbefall; ungenügende Beheizung; nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn; völliger Heizungsausfall während der Wintermonate.



Verfahren: Der Mieter muss dem Vermieter zunächst eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen; erst, wenn der Vermieter nicht reagiert, kann der Mieter kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (am besten: Einschreiben mit Rückschein) erfolgen und sollte den Grund enthalten.



Wichtig:

Die Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels ist entbehrlich

wenn eine erfolgversprechende Reparatur nach mehreren Versuchen nicht mehr zu erwarten ist,

wenn der Vermieter die Beseitigung ernstlich und endgültig verweigert,

wenn eine Beseitigung des Mangels nicht möglich ist oder übermäßig lange dauern würde.





b) Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, § 569 BGB



Droht dem Mieter wegen des Wohnungsmangels eine Gesundheitsgefährdung, kann er ebenfalls fristlos kündigen. Der Mieter muss nicht erst einen Gesundheitsschaden erleiden, um kündigen zu können.



Beispiele: völlige Durchfeuchtung; Nichtbeheizbarkeit der Wohnung; gesundheitsgefährdende Konzentration von Umweltgiften; auch gravierende Lärmbelästigungen über einen längeren Zeitraum können eine Gesundheitsgefährdung sein.



Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der zur Gesundheitsgefährdung führende Mangel sofort behebbar ist.



Verfahren: Die Kündigung muss schriftlich (am besten: Einschreiben mit Rückschein) erfolgen und muss die Gründe möglichst genau enthalten.



2. Ersatz des Kündigungsschadens



Kündigt der Mieter kann er je nach Fallgestaltung den Schaden, der ihm durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses entsteht vom Vermieter ersetzt verlangen.



Als Schaden kommen die mit dem Auszug verbundenen Aufwendungen (Kosten des Umzugs und für neue Teppichböden und Gardinen, Kosten für Zeitungsanzeigen, Maklerprovision, uU Anwaltskosten, Renovierungskosten für die neue, abgewirtschaftete Wohnung, die Differenz zwischen der bisherigen und der jetzigen Miete, wenn diese höher ist und beide Wohnungen vergleichbar sind) in Betracht.
freyja
2006-08-11 13:28:23 UTC
normalerweise beträgt die kündigungsfrist 3 monate, egal wie lange du dort wohnst, doch wenn der vermieter sich nicht an vereinbarte dinge hält, die große ausmaße annehmen, denke ich, kannst du auch fristlos kündigen...musst dich am besten mal bei der betreffenden wohnungsgesellschaft erkundigen...
2006-08-11 13:14:11 UTC
Es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht. Dort nachlesen. Bei Mängeln der Mietsache gilt für den Mieter eine 3-monatige Kündigungsfrist. Bei frappierenden Mängeln kann man auch sofort kündigen, also ein fristlose Kündigung. Mit dem Vermieter sprechen, auffordern die Mängel in angemessener Frist zu beseitigen,und fristlose Kündigung androhen.Sollte sich nichts von Vermieter - seite aus tun, dann fristlos kündigen. Unterstützung gibt der örtliche Mieterverein.

Viel Glück!
Sandra
2006-08-12 21:01:58 UTC
Ein Maler hat mir mal gesagt, wenn nachweislich Schimmel in einer Wohnung ist, kann man sofort ausziehen, weil Schimmel gesundheitsschädlich ist.



Wende dich an den örtlichen Mieterschutzbund.



Wenn die Mängel nicht behoben sind, kürze doch einfach die Miete, zahle nur noch die Hälfte....


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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