Frage:
gehört ein Keller bzw.eine Bühne automatisch zur Wohnung dazu???
nele6717
2006-08-09 12:07:52 UTC
Wir haben eine 65 Quadratmeter "große "Wohnung (Ess/Wohnzimmer mit Kochécke, Bad, Schlafzimmer sehr kleiner Abstellraum). Außer dem Kleinen Abstellraum in dem sich Waschmaschine, Getränke, Lebensmittel ect. befindet, haben wir keinen zusätzlichen Raum, wie Keller oder Bühne. Daher kann ich nichts aufheben, oder bin gezwungen die ganze Zeit zwischen meiner Wohnung und meinem Elternhaus hin und her zu fahren, um dort zb. Winter/Sommer Kleidung zu lagern. Steht uns eigentlich noch ein extra Raum zur Verfügung??? Am Platz würde es nicht mangeln.... Oder ist das ok so wie es ist???
Sieben antworten:
Benedict
2006-08-09 12:16:17 UTC
Ich stimme fischkopf zu, sieh in deinen Mietvertrag, da sind alle Räume die du gemietet hast, aufgeführt. Wenn kein Keller etc. pp. draufstehen, sind sie nicht im Ihnhalt des Mietverhältnisses. (Wenn ich es recht überlege, steht ein Keller nie im Mietvertrag, entweder es gibt einen zur Wohnung oder nicht, aber das ein Keller im Vertrag steht, habe ich nie gelesen.) So wie du schreibst, hast du eben nur Wohnräume gemietet. Aber wenn weitere Räume zur Verfügung stehen würden, wie du sagst, rede mit deinem Vermieter. Ein Keller z. B. würde nicht als Wohnraum gelten und somit mietfrei, wenn er zur Wohnung gehören würde. Ansonsten musst du extra Mieten, nehme ich mal an.
?
2006-08-12 07:09:51 UTC
nein, es gilt nur das

was in deinem mietvertrag

steht.!!!
j f
2006-08-10 00:01:27 UTC
Bei Neubauten ist es Vorschrift, das zu einer Wohnung auch ein Abstellraum gehören muss. Dein kleiner Abstellraum erfüllt dieses Kriterium aber schon. Ansonsten hast Du gemietet, was im Mietvertrag steht - schön blöd, wenn Du Dich auf eine Wohnung ohne ausreichende Abstellflächen einlässt. Die gibt es aber leider sehr häufig.
palmolive2111
2006-08-09 22:26:42 UTC
wie schon meine " Vorschreiber" meinten, was im Mietvertrag ist gültig.

Bestimmt gibt es in deiner Stadt einen Mieterverein, hier bekommst du fachliche Auskunft.

Manchmal hilft auch ein Gespräch mit dem Vermieter, probiers mal, sprech ihn auf den vorhandenen Platz an, wenn es klappt, laß dir das aber schriftlich bestätigen.

viel Erfolg wünsche ich dir.
klausm18
2006-08-09 12:52:35 UTC
nein nur der Balkon und der auch nur zur Hälfte
Fiene
2006-08-09 12:16:33 UTC
"Zustehen" tut Dir nur das, was im Mietvertrag seht.

Wenn noch Platz vorhanden ist, sprich doch mal mit Deinem Vermieter, ob Du nicht einen Kellerraum bekommen kannst.
kapovaz
2006-08-09 12:14:02 UTC
kommt drauf an was du gemietet hast.

schau in deinen mietvertrag da steht drin was du alles gemietet hast wenn ein keller dabei ist hast du dann auch anspruch drauf


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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