da ich selbst in einem immobilienbüro arbeite, kann ich dir dazu folgendes sagen:
1. ihr - als konsumenten - müsst auf jeden fall nur an den makler provision zahlen, der tatsächlich das geschäft mit euch abschließt
2. was den auftraggeber betrifft, kann er durchaus aufgrund eines "einfachen maklerauftrages" auch mehrere makler mit dem verkauf beauftragt haben. provisionspflicht entsteht dann beim erfolgreichen makler (für beide parteien-auftraggeber und käufer).
3. hat der auftraggeber einem makler einen "alleinauftrag" erteilt und verkauft dann doch über einen anderen makler, macht sich der verkäufer gegenüber dem ersten makler schadenersatzpflichtig in höhe der provision und muss somit an beide makler zahlen. das betrifft aber in keiner weise euch als konsumenten!!
somit kann ich dir nur sagen, es ist totaler blödsinn irgendein schriftstück des maklers zu unterschreiben, da ihr gesetzlich ohnehin nur dazu verpflichtet seid, an den verdienstlich gewordenen makler (als an den, der den kaufabschluss zustande bringt) provision zu bezahlen. und selbst diesen provisionsanspruch muss er euch vorher schriftlich mitgeteilt haben, z.b. in form eines angebotes über das objekt.
infos zu maklerverträgen auch beim immobilienverband deutschland: http://www.ivd.net/html/0/172/rubrik/135.html